Höhenniveaustreitigkeit zuwischen Nachbargrundstück

2 Antworten

Das kommt darauf an, auf welchem Grundstück die Stützmauer steht. Wenn die Grenze mittig durch die Mauer verläuft gehört sie beiden gemeinsam.

Wenn abere frühere Vereinbarungen bestehern (Verträge, Grundbucheintragungen, Baulasten) gelten natürlich diese.

Und wenn gar keine Einigung zustzande kommt werden die Richter mach BGB und Landesnachbarrechtsgesetz entscheiden.

In der Regel muss der höher gelegene die Stützmauer bauen, damit sein Erdreich nicht zum tiefergelegenen Nachbar abrutscht. Aber wieso wurde ein Haus (oder 2 Doppelhaushälften, wie ich annehme) auf einem von der Gemeinde vorgeschriebenen Urgeländeniveau in verschiedenen Höhen (2,70m?) gebaut, wenn nur ein einziges Niveau angegeben wurde? Was sagt der Bauleiter zu den Arbeiten der Aussenanlagen zu dem Höhenniveau?