Rechtsklage gegen Franchisenehmer

5 Antworten

Wer soll deinen Post jetzt bitte verstehen?

Bist du Frenchisenehmer? Wenn ja welche Branche? Was für Mängel an welchen Produkten?

Du musst schon etwas genauer werden.

Es gilt allerdings immer der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen. Auch wenn es Business 2 Business ist.

Generell: Hier findest du keine Antwort. Geh zu einem Rechtsanwalt! Evtl. ist der Abschluss einer Firmenrechtschutz sinnvoll, denk mal drüber nach.

Klar kannst du gegen den Franchisegeber klagen, wenn er vertragliche Zusagen nicht einhält. Du solltest in deinem Falle Beweise sichern. Ware die infolge ihres Zustandes nicht oder kaum zu verkaufen ist. Zugesagte Unterstützung nicht erkennbar ist , oder Einnahmen weit unter den vom FG gemachten Angaben liegen. Schliesslich sidn das Punkte die eine Entscheidung wesentlich beeinflussen, ob man einen Vertrag unterschreibt oder nicht. Wenn mir der FG zusagen würde, dass ich im Monat mindesten 30 000.--€ Einnahmen hätte und am Ende sind es nur 10 000.--€, dann wäre das für mich eine absichtliche Täuschung. Zusammengefasst wäre das für mich Anlass, einen Fachanwalt aufzusuchen. Dem FG würde ich die Misstände klar und deutlich schriftlich aufzeigen und ihm die Möglichkeit einer Klage gegen ihn in Aussicht stellen. Schliesslich verlangte der FG auch Geld und dafür muss er die zugesagten Vertragsleistungen auch erbringen. Er darf nicht nur abkassieren und den Franchisenehmer  im Stich lassen.

Aufgrund der knappen Angaben ist es wirklich schwierig eine passende Antwort zu geben. Deshalb versuche ich es mal allgemein.

Selbtsverständlich können Franchisegeber verklagt werden, wenn sie sich vertragsbrüchig verhalten. Die konkreten Pflichten des Franchisegebers ergeben sich aus dem Vertrag.

Dazu gehören in aller Regel auch Informationspflichten, denn der Know-How Transfer zum Geschäftsmodell des Franchisesystems ist wesentlicher Bestandteil von Franchiseverträgen.

Neben diesem Wissenstransfer gibt es vorvertragliche Aufklärungspflichten. Schließlich muss der Franchisenehmer vor Abschluss des Vertrages alle notwendigen Infos erhalten, um entscheiden zu können, ob der Vertrag rentabel ist oder nicht.

Dieses Thema ist mitunter sehr komplex, da solche Infos neben harten Fakten häufig Prognosen enthalten. Allein die Tatsache, dass sich diese Prognose im Nachhinein als unzutreffen herausstellen reichen für eine Verletzung von Vertragspflichten nicht aus. Bei Prognosen muss nachgewiesen werden, dass der Franchisegeber die Pronosen wenigstens grob fahrlässig auf falsche / unpassende / schöngefärbte / unvollständige Daten gestützt oder auf Basis korrekter Daten falsch kalkuliert hat.

Das mag einfach klingen, ist in der Praxis aber extrem komplex. Wenn das nicht gut vobereitet unf aufgearbeitet ist, holt man sich bei Gericht sprichwörtlich eine blutige Nase. In der Rechtsprechung zu den vorvertraglichen Aufklärungspflichten findet man zahlreiche Beispiele für gescheiterte Versuche.

Die Begründungen der Urteile, die zu Gunsten der Franchisegeber ausgegangen sind zeigen stets eine sehr detaillierte Auseinandersetzung um Art und Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten.

Deshalb kann ich die Empfehlung einen Anwalt zu suchen, der Erfahrung im Franchiserecht hat nur wiederholen.

Hallo Buffy2004, tut mir leid zu hören das du schlechte Erfahrung gemacht hast. Ist ein kompliziertes Thema und eine schwierige Frage! Deutschland ist ein Rechtsstaat und somit unterliegt natürlich auch dein “Problem” dem Gesetzt bzw. den Vertrag den du eingegangen bist. Wenn es sich um falsche Angaben handelt z.B. Im Vertrag steht das du jeden Monat 5 Einheiten von einem Produkt geliefert bekommst und du bekommst nur 4, dann ist das ein Vertragsbruch. Ich empfehle dir telefonischen oder persönlichen Kontakt zu deinem Franchisegeber aufzunemhen und teile Ihm in einer netten und sachlichen Art und Weise mit das du überlegst rechtliche Schritte gegen Ihn einzuleiten. Auf der Startseite vom http://www.franchise-abc.de/ findest du einen langen Text mit vielen Hinweisen zu der Franchise Partnerschaft. Ich hoffe du findest eine Zufriendenstellende Lösung für dein Problem!

Kann schon sein, dass beide klagen.

Du meinst doch, dass die andere Seite Dich betrogen hat. Suche Dir einen Anwalt. Der kann prüfen, sammele alle Notizen, ausdrucke von Internetseiten möglichst zeitnah, Screenshot, Briefe, Prospekte, Termine usw.

Das mit den Einnahmen finde ich ja geil! Das ist ja so das rundum sorglos Paket für Unternehmer. Unterschreiben sie hier, ich vervielfache Ihr Geld, statt es selber zu machen. Es gibt ein Wettbewerbsrecht in Deutschland, das regelt wie weit solche Angaben gemacht werden können. Auch das gehört zum Anwalt. Nur ist das für mich ein Punkt, der so ist, dass jedem klar sein muss - So kann das nicht wirklich sein. Aber eine rechtliche Prüfung ist nötig. Ziel kann doch nur sein: Raus aus dem Vertrag und das möglichst nicht mehr hängen bleibt als ein blaues Auge.

Viel Erfolg.