Klage "Besitzstörung" OK oder nicht?

10 Antworten

Das müsste doch in dem Anwaltschreiben stehen, was die von dir wollen oder was sie dir androhen.

Da kannst du ein Schreiben zurückschicken sinngemäß etwa:

An RA XXX
......
........

Betr: Ihr Schreiben vom ...
Ihr Zeichen: xxxx

Sehr geehrter Herr  XXX,

den Vorwurf, ich hätte auf besagtem Parkplatz mein Fahrzeug widerrechtlich abgestellt, weise ich zurück. Wie Sie korrekt feststellen, sind die Parkplätze ausdrücklich für Mieter gekennzeichnet. Ich bin aber Mieter in dieser Immobilie und darf daher auch parken.

mit freundlichen Grüßen

claudschii

Die anderen User haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das keine Klage ist, sondern ein Schreiben eines Rechtsanwalts.

Du fragst, ob Du die Strafe zahlen musst. Du hast aber keine Strafe in deiner Frage erwähnt. Ist dieses Anwaltschreiben eine kostenpflichtige Abmahnung? Oder wie kommst Du auf Strafe? Will er nur seine Auslagen wiederholen?

Mein Rat, wenn keine Zahlung verlangt ist: Schreib ihm ganz kurz, wie er darauf käme, dass Du dort widerrechtlich gestanden hättest.

Damit redest Du Dich nicht in Schwierigkeiten, wie wenn Du aufgrund von Vermutungen ihm Argumente lieferst.

Beim Begründen seines Schreibens könnte dem Anwalt auffallen, dass Du gar nicht widerrechtlich gehandelt hast, und gut ist es.

Oder das war doch nicht in Ordnung von Dir, dann können wir Dir hier nur helfen, wenn wir mehr erfahren.

Der Rechtsanwalt schreibt ja nicht im eigenen Interesse. eer muss dann ja wohl vom Eigentümer dieses Parkplatzes beauftragt worden sein. 

Sind die Parkplätze denn allgemein für die Mieter, oder sind sie einzeln zugewiesen?

Ich hatte heute eine Klage im Postkästchen..

Nein. Du hattest schlicht ein Schreiben im Briefkasten.

Der auf Sie zugelassene PKW mit dem behördlichen Kennzeichen ..... ist
am  ..... auf der ausschließlich für meine Mandantschaft (Immobilie) und
deren Kunden bzw. Mietern vorbehaltene und als solche auch ausdrücklich
gekennzeichnete Abstellfläche widerrechtlich abgestellt gewesen.

Steht doch auch da - das Schreiben stammt von einem beauftragten Anwalt.

Ja - ich stand dort! Nur bin ich dort Mieterin einer Wohnung! 

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass du dort auch Parken darfst. Wenn der MV zur Frage der Abstellflächen nichts aussagt, ist das Abstellen von Fahrzeugen dort auch nicht erlaubt, da nicht Vertragsbestandteil. Vermutlich sind es Plätze, die mit bestimmten Wohn- oder Gewerbeeinheiten mitvermietet werden. Daort ist das Parken nur Berechtigten gestattet.

Das ist keine "Klage", du stehst doch nicht vor Gericht.

wenn du keinen Anwohnerparkausweis hast, der dir ERLAUBT, dort zu parken, ist es egal wo du wohnst.  Nur weil du dort wohnst, darfst du dort nicht auch parken. Ich habe mal beim WDR in Köln gearbeitet, und durfte dort auch nicht ins Parkhaus.

Zumindest nicht einfach so.

Nirgendwo in dem ANWALTSSCHREIBEN steht etwas von einer "Strafe".  Zumindest schreibst du nichts davon. Die darf ein Anwalt eh nicht verhängen,

Kein Mensch weiß was du bezahlen sollst.