Wer ist im Recht? Autoreparatur ohne Auftragserteilung?

3 Antworten

Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich derzeit auch und ich habe mich beim Anwalt erkundigt.

Erstmal vorab, die Sachen die er bei dir ausbaut und weiter verkauft (ohne dein Wissen), darf er natürlich nicht.

Und zu deiner Situation, in Rechnung stellen darf er dir das nicht, die Arbeit die vollrichtet wurde muss  von dem Auftraggeber bezahlt werden. Da du weder Auftraggeber bist, noch es überhaupt einen Auftrag gab, ist es hinfällig.

Die einzigen Möglichkeiten wären, er würde das Fz wieder in den Ursprungszustand setzen.

Oder, wenn es so bleiben soll würdest du lediglich das Material zahlen, oder, da es niemals einen Vertrag gab, kann er auch nicht  beweisen, dass er Arbeiten an deinem Fz vollrichtet hat, was somit auch hinfällig ist und somit "selber Schuld".

Falls noch Zweifel bestehen, hol dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt !

In der Schweiz herrschen andere Gesetze....aber auch dort gibt es Automobilclubs wo Du Dich erkundigen kannst.....

Wenn du untätig bleibst, wird er dich im schlimmsten Fall verklagen. Dazu wird das Gericht dich anhören, du kannst deine Meinung niederschreiben und die Ansprüche als unbegründet ablehnen. Dann wird das Gericht - sollte dein Bruder keine maßgebenden Beweise erbringen können - wohl zu deinem Gunsten entscheiden. Er hat ohne Auftrag gehandelt, und du hast ihm sofort beim Bekanntwerden von Arbeiten zu verstehen gegeben: So nicht, Brüderchen. Er scheint auch auf genau diese Geldeinnahmequelle spekuliert zu haben, so liest sich das für mich.

Der Familienfrieden ist eh schon im Ar...