Rechtsanwaltkosten+Inkassokosten zahlen?
Hallo, hoffe mir kann vielleicht jemand helfen. Es geht um eine Rechnung vom Januar, die ich zum damaligen Zeitpunkt einfach nicht zahlen konnte. Es handelt sich um 100€ (Zalando). Jedenfalls sind daraus jetzt 263,67€ geworden, Inkasso wurde abgelöst durch einen RA Rainer Haas&Kollegen. Nachdem ich bereits hier auf gutefrage gelesen habe, dass man die Inkassogebühren nicht zahlen muss, wenn ein Rechtsanwalt übernimmt, teilte ich diesem das so mit (ich erkenne die Ra Gebühren + Hauptforderung an, aber nicht die Inkassokosten). Die Antwort darauf: "Ein Ersatz der Inkassokosten ist nur abzulehnen, wenn der Schuldner bei Beauftragung des Inkassounternehmens erkennbar zahlungsunwillig oder unfähig ist...Diese Voraussetzungen für eine Ablehnung der geltend gemachten Kosten liegen hier eindeutig nicht vor." Ich soll gemäß BGB 286 den Verzugsschaden zahlen. Mein Problem ist: Ich hab das Geld nicht und gilt außerdem nicht noch die Schadensminimierungspflicht? Was soll ich auf das Schreiben antworten? Muss ich zahlen? Oder kann ich auch einfach nur die Hauptforderung zahlen? Bin verzweifelt.
8 Antworten
Ich würde hier (und das meine ich durchaus ernst) gegen den Anwalt Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und wegen Nötigung erstatten. Der Anwalt weiß ganz genau, dass Inkassokosten zusätzlich zu Anwaltsgebühren nicht erstattungsfähig sind. Der Versuch, dir auch noch vorzulügen, dass du zahlen musst, ist eine vorsätzliche Täuschung und ein grober Missbrauch seiner Stellung als Anwalt. Schließlich vertraut man Anwälten und denkt, dass sie seriös sind. Das ist auch nicht einfach nur eine Rechtsmeinung, das ist böswillige Abzocke.
Zweiter Schritt: Die Anwaltskammer, die für den Anwalt zuständig ist, anschreiben. Dort eine Beschwerde hinterlassen, dass der Anwalt massiv und mit Vorsatz gegen das RVG verstößt und dann sogar noch lügt. Die Kammer möge ihm die Lizenz entziehen.
Dritter Schritt: Das fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht anschreiben mit einer Beschwerde. Tenor hier: "Das Inkasso hat keine Sachkenntnis und keinerlei Fachkenntnis. Es bedarf zur Durchsetzung einer Forderung grundsätzlich eines Anwalts und dieser will sogar verbotenerweise per Kostendopplung den Druck erhöhen, lügt, dass die Inkassokosten zusätzlich gezahlt werden müssten zu seiner Kostennote. Offenbar verfügt das Inkasso nicht über die notwendige Sachkenntnis und daher ist dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz zu entziehen."
Achja: Parallel wie von Franneck und FordPerfect empfohlen die Hauptforderung samt nachvollziehbaren Gebühren zweckgebunden an den Gläubiger überweisen.
Die drei Schritte bedeuten eine Menge Ärger für Anwalt und Inkasso. Vielleicht dürfen die danach weiter wurschteln. Aber sie wissen dann, dass du dir zu helfen weißt. Sie werden allerhand Ausreden erfinden, warum das doch alles ein Versehen war. Du kannst das beobachten. Auf jeden Fall hat das eigentlich immer den Effekt, dass sich Anwalt und Inkasso in ihr Schneckenhaus verkriechen und sich andere Opfer suchen. Sie haben zu viel Angst, sich mit ihrer Betrugsmasche an dir weiter die Finger zu verbrennen.
Im Internet steht das was er schrieb auch
So ganz verkehrt ist es als Satz auch nicht. Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass man beides bezahlen muss, also Anwalts- und Inkassokosten.
Es gilt folgender Grundsatz: Wenn der Gläubiger (Zalando) nacheinander oder parallel mehrere Rechtsdienstleister mit derselben Aufgabe (=außergerichtliche Mahnung) beauftragt, kann und darf er ganz grundsätzlich nur einmal Gebühren erstattet verlangen. Alle weiteren Gebühren fallen Zalando zur Last. Das weiß der Anwalt auch ganz genau. Er lügt halt einfach, weil er Geld verdienen will.
aber ich frag mich woher er das wissen will bzw. das vorherige inkasso
Folgendes Fallbeispiel: Wenn du Zalando noch vor Einschalten des Inkassos schreibst, dass du ungeplante Ausgaben hattest und deswegen nur in Raten zahlen kannst. Genau dann weiß Zalando von deinen Problemen und genau dann ist das Einschalten eines Inkassos oder Anwalts für weitere Mahnbriefchen und 80€ Gebühren vollkommen widersinnig und braucht nicht bezahlt werden.
ich hab auf die briefe vom inkasso damals nicht reagiert, weil ich eben nicht zahlen konnte, somit zahlungsunfähig.
Nicht reagieren bedeutet ja nicht, dass du zahlungsunfähig bist. Oder anders: Da kann der Gläubiger sich das nicht denken, dass du zahlungsunfähig bist.
zahlen will ich ja, aber 163 tacken mehr ist für mich sehr viel
Dann zahle doch wie gesagt zunächst mal die 100€ von Zalando selbst. Diese auch direkt an Zalando und mit passendem Verwendungszweck ("Nur HF").
Alles andere kannst du dann sehen.
Ist zwischenzeitlich ein MB oder ein VB ergangen? Falls nein, Hauptforderung zzgl. Zinsen und angemessenen Mahnkosten (€ 2,50 je Schreiben von Zalando zzgl. Pauschale von € 15.--) an Zalando zahlen, den Rest in die Tonne werfen. Dem Inkasso (denn um nichts anderes handelt es sich hier) mitteilen, dass die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen wird, da HF samt Zinsen und Mahkosten bereits bezahlt sind. Weitere Bettelbriefe verbrennen oder kompostieren. Wenn ein MB kommt (kaum wahrscheinlich, weil die Restsumme das nicht hergibt), Widerspruch einlegen (Forderung bestritten).
habe noch keinen mahnbescheid erhalten, nur vom ra schreiben, das ich bis 18.08 zahlen soll
Die Frage ist diese: arbeitet der Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers oder hat er die Schuld gekauft?
Alles weitere folgt daraus.
er arbeitet im auftrag von zalando
Ich würde einfach gar nicht antworten. Durchsetzbar wären die Hauptforderung, 2,50 Mahngebühr pro Brief und evtl. die Gebühr für ein Schreiben einfacher Art (0,3 Gebühr, etwa 20€). Die Kanzlei erzählt hier nachweisbar Schwachsinn, begibt sich sogar in strafrechtlich relevanten Bereich. Das könnte schlicht sogar betrug sein.
Ich würde den von mir beschriebenen Teil direkt an Zalando zahlen und warten, ob noch ein Brief eintrudelt. Gegen den kann man dann immer noch widersprechen...
Ich würde weder die Inkasso- noch die Anwaltsgebühren bezahlen.
Die Anwaltgebühren wären zwar rechtlich durchsetzbar, aber du hast ein Papier vom Anwalt in deinen Händen, dass ihn als Betrüger darstellt. Somit wird der schimpfen und zetern, aber nicht klagen.
Haas und Co. kenne ich - hab ihr einige Post von denen und nie gezahlt.
Die Hauptforderung incl. Zinsen und ggf. Rücklastschriftgebühren sofort überweisen - egal wie!.
Sorry ! Habe versehentlich negativ bewertet :-//
Isch disch werde verklagen tun auf läbenslänglisch Gf-Verbot :D
Einfach nur danke! Im Internet steht das was er schrieb auch (entweder man signalisiert klar das man nicht zahlen will oder zahlungsunfähig ist) aber ich frag mich woher er das wissen will bzw. das vorherige inkasso. ich hab auf die briefe vom inkasso damals nicht reagiert, weil ich eben nicht zahlen konnte, somit zahlungsunfähig. ich bleib auf jeden fall dran. deine zeilen machen mir mut! zahlen will ich ja, aber 163 tacken mehr ist für mich sehr viel