Haas & Kollegen wollen Inkassokosten. Ist das berechtigt?

11 Antworten

Mache doch einmal folgendes: Schreibe das zuständige Aufsichtsgericht des Inkassos an (müsste das OLG Hamm sein). Ich würde mich dort beschweren über das Inkasso. So eine Beschwerde kostet nichts. Gegenstand der Beschwerde wäre, dass das Inkasso zusätzlich bereits außergerichtlich einen Anwalt einschaltet. Das Inkasso ist ganz grundsätzlich also auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen und beweist damit eindrucksvoll, dass es weder Sachkenntnis noch Fachkenntnis hat, überhaupt Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Daher muss dem Inkasso sofort vom OLG Hamm von Amts wegen die Lizenz weggenommen werden, denn die Voraussetzungen für die Zulassung des Inkassos liegen eindeutig nicht mehr vor.

Ich würde dem OLG Hamm auch folgenden Satz schreiben "Ich habe Kenntnis, dass die Infoscore in früheren Beschwerdeverfahren die Behauptung gegenüber Aufsichtsgerichten vertreten hat, dass es grundsätzlich nie eine Kostendopplung durch zusätzliche Einschaltung von Anwälten geben würde. Insofern bitte ich das Gericht bei seiner Entscheidung zu bedenken, dass offenbar die Infoscore in der Vergangenheit bewusst und vorsätzlich Aufsichtsgerichte angelogen hat, um entsprechende Rügen und Auflagen zu vermeiden. Dies stellt gleichfalls ein nicht zu tolerierendes Vergehen dar, was mit einem Lizenzentzug oder einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden muss. Sollte dies nicht möglich sein, beantrage ich die Auflage, dem Inkasso ein Verbot aufzuerlegen, weiterhin Anwälte in derselben Rechtsangelegenheit hinzuziehen zu dürfen und dann auf einer Bezahlung der verbotenen Kostendopplung zu bestehen."

Und dann beobachte mal das Schauspiel, was da abläuft. Normalerweise lassen dich das Inkasso und die Anwälte anschließend in Ruhe, denn sie wollen sich da nicht weiter die Finger verbrennen.

Es können nicht in der gleichen Sache zwei Rechtsdienstleister bemüht werden, deren Kosten der Schuldner zu tragen hat. Das ist die eindeutige, ausnahmslose Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Entweder Anwalt oder Inkassobüro.

Fragen:

  • Hast du die Hauptforderung von 40,- € bezahlt bzw. besteht diese zurecht oder bestreitest du diese?
  • Wenn die Hauptforderung berechtigt war an wen hast du diese bezahlt?
  • Wurden darüber hinaus Zinsen oder Mahngebühren geltend gemacht und hast du dich im Zahlungsverzug befunden.
  • Hast du irgendetwas von denen unterschrieben, wie eine Ratenzahlung oder dergleichen?

Ich schätze mal, dass es um erhöhtes Beförderungsentgelt geht? Ist die Forderung mittlerweile beglichen, hast du Widerspruch eingelegt - was war Inhalt dieses Austauschs? Gab es eine Mahnung?

Olivenbaum2013 
Fragesteller
 22.09.2015, 10:38

Ja, es handelt sich um erhöhtes Beförderungsentgelt - ursprünglich. Die Hauptforderung wurde beglichen, kurz nach dem Schreiben des Inkassounternehmens.

Es gab mehrere Diskussionsgegenstände:

a) Mit S-Bahn Berlin anfang telefonisch, später per E-Mail, mehrere Male. Es ging um veraltete (1-2 Monate zu alt) entwertete Fahrkarten. Jede meiner E-Mails, mit der ich geantwortet habe, folgte die automatische Antwort, dass das Verfahren gestoppt wird.

b) Mit Infoscore (Inkassounternehmen): Gegenstand war, dass es nicht sein kann dass ich als letzte Nachricht von der S-Bahn Berlin die automatische Antwort bekomme, dass das  Vorgehen gestoppt wird, und ca. 2,5 Wochen später ein Schreiben vom Inkassounternehmen bekomme, in dem neben der Hauptforderung auch noch Inkassokosten gefordert werden. Die gaben es dann wohl zugüg weiter an

c) die Rechtsanwälte Haas & Kollegen. Auch mit denen habe ich bereits zwei mal gesprochen. Erstes Mal habe ich mich mit einer Dame per tel. darauf geeinigt, dass sie die Zusammenfassung meines E-Mail-Austauschs mit der S-Bahn Berlin bekommt. Das habe ich dann auch getan. Daraufhin folgte ein SChreiben von diesen Anwälten, wonach irgendwas erklärt wird, nur nicht der Gegenstand, den ich angesprochen habe (Die Unvereinbarkeit zwischen Vorgangsstoppung und Forderung über die Hauptforderung hinaus). Darauf hin habe ich angerufen und mit einer Dame gesprochen, die immer wieder den falschen Gegenstand angesprochen hat, zumindest nicht den, auf den ich die ganze Zeit hinauswill und weswegen ich die Inkassokosten nicht zahlen möchte.

franneck1989  22.09.2015, 11:01
@Olivenbaum2013

Hör bitte auf mit diesen Unternehmen zu telefonieren.

Da die Hauptforderung bezahlt ist, ist die Sache jetzt gegessen.

Du kannst Haas&Kollegen folgendes schrifltich mitteilen: "Werte Damen und Herren, die Hauptforderung ist längst beim Gläubiger beglichen. Darüber hinausgehende Gebühren erkenne ich nicht an. Weitere Briefe werden zu keiner Zahlung führen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

fastlink  22.09.2015, 11:11
@Olivenbaum2013

Ja klar, dass ihr aneinander vorbei schwätzt, das ist auch ausgeklügelt bis ins Letzte und mit Wissen und Wollen so angelegt, denn der eigentliche Gegenstand des Verfahrens hat sich längst geändert. Die reiten cvielleicht trotzdem noch drauf rum, aber das ist Psychologie, mehr nicht.

Es geht gar nicht mehr um die 40 Euronen. Die mögen bezahlt sein, damit erledigt. Das interessiert die auch gar nicht.

Es geht um die Zusatzkosten, darum streiten die sich jetzt weil die ganzen Inkasso - und Anwaltsjockel wollen ja schließlich verdienen daran.

Das tun sie nicht, wenn Du nicht zahlst, also werden die mit allen Mitteln, die irgendwo hergeholt werden können, Dich weiter piesacken, bis Du die auch bezahlst.

Du willst denen erklären, warum du die nicht zahlen willst, das wird Dir nicht gelingen, denn Du erklärst denen damit, dass Du sie nicht bezahlen willst und das geht aus deren Sicht natürlich gar nicht an.

Letztlich wird man Dir einen Mahnbescheid zuschicken, bei Widerspruch  wird man Klage einreichen, da wirst Du wohl durch müssen.

Vorher jedoch wird man Dich mürbe machen wollen, denn der psychologische Aspekt, dass Du das Gefühl hast, dass die nicht verstehen können und ob Du irgendwie auf einem anderen Planeten lebst als diese Jockels, das ist denen schon bewusst und wird auch so eingesetzt, bis zu verzweifelst.

Klar kommst Du mit von wegen Vorgang angehalten, nur wird man letztlich damit kommen, dass da auch was anderes drunter zu verstehen sei als Du meinst oder aber dass das gar keine Auswirkungen hat oder sowas. Die drücken das DIng so lange durch bis sie baden gehen, und da Anwälte hin und wieder recht geschickt sind, für Dich ist das was Neues, die machen jahrelang nichts anderes, sind deren Erfolgsaussichten auch gar nicht so schlecht.

Olivenbaum2013 
Fragesteller
 22.09.2015, 11:17
@fastlink

Auf der anderen Seite stellt sich doch auch die Frage: Wie viel Zeit, folglich Geld wollen die investieren wegen 54 EUR? Nicht, dass die da nicht irgendwelche Festabkommen haben - die werden wohl nicht individuell nach Fall bezahlt (ich meine die Anwälte von dem Inkassounternehmen).

Olivenbaum2013 
Fragesteller
 22.09.2015, 11:18
@franneck1989

Ja, das hört sich gut an. Es liegt sicherlich auch nicht in deren Interesse, mehr Zeit und Geld zu investieren als nötig.

franneck1989  22.09.2015, 11:22
@fastlink

bei Widerspruch  wird man Klage einreichen, da wirst Du wohl durch müssen. 

Wird man zu 99% nicht. Die Inkassobüros samt Anwälten sind zwar ziemlich überflüssige Rechtsverdreher, aber auch nicht auf den Kopf gefallen. Die wissen genau, dass das aussichtslos wäre und versuchen lieber durch außergerichtliche Einschüchterung zum Erfolg zu kommen

fastlink  22.09.2015, 11:28
@Olivenbaum2013

Für die sind das jeweils nur ein paar Mausklicks, das kostet die kaum Zeit, solche Leute sind extremst gut durchorganisiert.

Zudem werden die die Kosten noch hochtreiben, denn die 54 Euro sind nur die Inkassokosten, was der Anwalt hinterher noch will, das hat der sicherlich noch gar nicht geschrieben, das dicke End ekommt noch.

Salamitaktik. Fordere 54 Euro und mache die Leute mürbe. Die meisten sind irgendwann weich und zahlen die paar Euronen, damit Schluss ist.

Ist das bezahlt, hat man ja anerkannt, dass der Anwalt eine rechtmäßige Forderung beizutreiben hatte, also kommt der Anwalt hinterher und macht eine Rechnung auf.

Alles exakt durchgeplant. Kommt man gleich mit der vollen Summe, bekommt man die Leute weniger gut mürbe.

fastlink  22.09.2015, 11:30
@franneck1989

Könntest sogar Recht haben, wenn ich mir das so überlegen. Ein Verfahren kostet zu viel Zeit.

Georg63  22.09.2015, 12:34
@fastlink

Von Haas & Co hatte ich mind. 4 Forderungen hier - alle wegen BVG/S-Bahn  - nach zurückweisung kamen jeweils 2 böse Briefe und das wars.

kevin1905  24.09.2015, 12:40
@fastlink

Letztlich wird man Dir einen Mahnbescheid zuschicken, bei Widerspruch  wird man Klage einreichen, da wirst Du wohl durch müssen.

Dann nimmt der Fragesteller sich einen Anwalt. Der schreibt dem Gericht eine Klageerwiderung und verweist auf das Urteil des BGH (VII ZB 53/05) welches sagt, dass in gleicher Sache nicht zwei Rechtsdienstleister zu bezahlen sind.

Also Inkassobüro geht schonmal leer aus.

Dann bliebe die Frage ob die Anwaltskosten zu erstatten sind. Diese müssen zweckdienlich und notwendig sein. Der Fragesteller hat die Hauptforderung alsbald beglichen, also klares nein.

Klage wird abgewiesen. Kosten des Verfahrens und Auslagen des Fragestellers trägt der Kläger. Berufung wird aufgrund des geringen Streitwerts nicht zugelassen.

Mit dem Unternehmen Haas & Kollegen habe ich leider auch schon einmal Bekanntschaft gemacht. Du kannst Dich ja einmal mit Ihnen in Verbindung setzen, allerdings hatte ich das Gefühl, dass die die Forderung durchdrücken ohne wenn und aber. Ich hatte einmal eine Ratenzahlungsvereinbarung (hälfte diesen, hälfte nächsten Monat) mit denen getroffen. 1. Hälfte bezahlt - 2 Wochen drauf war das Konto gepfändet. Mit Quittung und Postverkehr zur Bank - die konnten leider nix machen. Bei Haas & Kollegen angerufen - die wissen von nix. Musste dann die gesamte Forderung zahlen (habe die Forderung also 1 1/2 x bezahlt) um ein Konto frei zu bekommen. Auch nach mehrmaligem telefonischen und postalischen Verkehr erhielt ich mein Geld nicht zurück. ich weis nicht was ich von denen halten soll...

Georg63  22.09.2015, 12:36

Der Fehler war, dass du mit der Ratenvereinbarung deren Forderungen anerkannt hast. Wenn man diese klar zurückweist, müssten sie klagen und das trauen die sich nicht.

Die kosten sind völlig überzogen, hatte das selbe problem .

lass die sich schön die finger verbrennen und zahle nur die 40 plus gerechtfertigte mahngebühren mit vermerk "Hauptforderung hiermit beglichen"

dann gucken was kommt : NUR VOM GERICHT SCHREIBEN BEANTWORTEN : LASS DIESE DRECKÄSKKE SCHÖN AUFLAUFEN ;)