Inkassokosten bezahlen, obwohl Hauptforderung beglichen ist?

3 Antworten

Natürlich behauptet EOS so einen Blödsinn. Die wollen schließlich Geld verdienen.

Ganz grundsätzlich muss man Inkassos nicht bezahlen. Siehe auch https://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1

Wenn es sich um Otto, Bonprix, Schwab oder ähnliches handelt, sei der zusätzliche Hinweis gestattet, dass die alle zum Otto-Konzern gehören. Die Behauptung von EOS, man hätte einen Schadensersatz zu zahlen ist schlichtweg eine dreiste Lüge. Stattdessen gehen die Inkassogebühren als Reingewinn in den Otto-Konzern. Hier würde ich dann auch beim Aufsichtsgericht eine Beschwerde einreichen wegen dieser arglistigen Täuschung.

Aber auch wenn es eine Forderung außerhalb des Konzerns ist, muss man die nicht bezahlen. Inkassos wie EOS tun nichts, was dem Auftraggeber nicht auch schon möglich wäre. Die erbringen keine Leistung im Masseninkasso.

Telefongespräche ausgerechnet mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents sind nicht unbedingt zu empfehlen ;)

Was sollte er denn sonst sagen ?

Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig

Ich würde wie von Goofy empfohlen vorgehen

Böse Briefe kommen aber trotzdem :-//

wusel2106 
Fragesteller
 20.01.2015, 17:37

so heut war es endlich so weit..die Antwort auf meinen Brief kam per Mail. ich kopier den Text einfach mal..wie gehe ich weiter vor?

Sehr geehrte(r) ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da wir leider bis zum Ablauf der letzten Mahnfrist keinen Ausgleich der Rechnung feststellen konnten, wurde die Forderung unserem Inkasso-Dienstleister EOS-DID übergeben.

Zahlungen und Gutschriften die danach bei uns eingetroffen sind, werden wir selbstverständlich zur Forderungsminimierung an EOS-DID weiterleiten.

Bitte wenden Sie sich im weiteren Verlauf mit Ihrem Anliegen an den EOS-DID.

Kontaktdaten zu EOS Deutscher Inkasso Dienst GmbH: Tel.: 040 - 2850 4300 32 Mail: abwicklung@eos-did.com

bla bla..

Ist das so?

Nö.

Warum das so ist steht hier ja schon.