Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

5 Antworten

Stimmt fast, aber auch du kannst als Anwalt nicht jeden Prozess gewinnen, also musst du deinem Geld hinterherlaufen oder nur Reiche bedienen (was auch keine Zahlungsgarantie ist). Als böser Staatsanwalt hast du dein Geld sicher!

Als Rechtsanwalt sollte man eben nicht direkt eine eigene Kanzlei eröffnen, sondern in eine andre gehn, die evtl. auch schon einen (guten) Ruf hat. Schließlich geht doch immer noch das meiste darüber, dass man von jemandem eine Kanzlei empfohlen bekommt. Irgendwann kann man dann natürlich eine eigene Kanzlei aufmachen, aber direkt mit anfangen ist, wie du ja auch schreibst, nicht grad das gelbe vom Ei ;-)

Staatsanwalt können nur die Besten werden, genauso wie Richter. Und normalerweise ist die Abschätzung relativ gut, wie viele gebraucht werden. In der Justiz hast du jedenfalls nicht weniger Arbeit als als Rechtsanwalt.

Staatsanwälte werden in (schlechten) Filmen immer als die bösen dargestellt, aber auch sie machen in der Realität nur ihre Arbeit. Im Praktikum habe ich zwei erlebt, die total gegensätzlich waren: das eine war eine Zicke und der andre war eigentlich noch nett zu dem gegnerischen Rechtsanwalt, der irgendwie nicht so ganz zu wissen schien, was er eigentlich machen sollte... Aber ich bezweifle, dass man da in Angst leben muss, sonst gäb's vermutlich weniger ;-) Außerdem gibt's ja noch die Richter, die ja nun mal auch noch ein Wörtchen mitzureden haben^^

Hallo Ivaluded, also ich bin keiner von beiden- der Rechtsanwalt ist aber auf der Kundenseite tätig und hat zu verteidigen- nach dem prinzip der Unschuldsregel. Der Staatsanwalt arbeitet im Namen des Gestezgebers und ist daher der Ankläger, bzw Vertreter des Gesetzes.

Also ich wäre lieber Staatsanwalt. Ich hätte keine Lust, Mörder oder sowas zu verteidigen und zu sagen, sie seinen unschuldig, bzw. die mildeste Strafe rauszuholen. Ist meine Meinung, aber das kann ja jeder sehen, wie er will.

Rechtsanwalt und auf ein oder mehrere Spezialgebiete festlegen.

Nebenbei noch notarielle Arbeiten erledigen - gegen entsprechende, festgelegt eGebühr ist auch nicht verkehrt.