Kosten rechtsanwalt bei beleidigung?

7 Antworten

Hallo,

wenn du eine Rechnung bekommen hast, müssen darin alle Posten aufgelistet werden...

Wenn das der Fall ist, dann dürfte es richtig sein.

Schau dir den Anwaltgebührenrechner an...

Wenn du einen Polizisten beleidigt hast, dann gibt es feste Sätze auch...

Emmy

Hallo, da sind Die Sachen aufgelistet, 165 € für die vermeidung von Gerichtlichen Terminen, 200€ für die schwere des falles ( RVG 4100 gesetz, welches sich auf 40€-360€ beziehen darf, wobei mein Fall wohl unter den einfachsteb Umständen vorgefallen ist, 2x akteneinsicht und noch ein paar andere dinge, die rechnung habe ich gerade jedoch nicht zur Hand. Was die einzelnen Briefe bzw. Die Stunde gekostet hat mit der Besprechung steht nicht drin.

@Sparky1111

Dann dürfte dies richtig sein, man bezahlt nur für ein Schreiben eines Anwaltes, wie z. B. Verkehrsrecht, schon 250 €, bei Strafrecht sind die Gebühren sowieso höher!

@Sparky1111

Yap, ganz klar, eine Grundgebühr, eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr und Auslagen. Alles vollkommen korrekt.

...das richtet sich nach dem Streitwert. Du solltest ja einen Vertarg mit dem Anwalt haben, aus dem die Gebühren einzeln aufgeführt sind. Ggf. dagegen Widerspruch einlegen...

Im Strafrecht gibts keinen Streitwert.

@Bitterkraut

Das ist kein Strafprozess, da keine Anklage erhoben wurde. Aber eine Gebührensatzung, die muß benannt werden in der Rechnung

@Zackentod

im Mai 2017 habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen.

Ich weiß nicht, aber für mich klingt das ganz klar nach einem Strafverfahren nach § 185 StGB.

Ansonsten wäre Klage erhoben worden auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nach Zivilrecht.

Nein.

Kann es nicht. Wuchetpreise.

Hast du keine Rechtsschutzversicherung?

Leider nicht, der Streitwert ist sogesehen nicht vorhanden bzw. Ich musste 100€ strafe an die Polizei zahlen. Es war 1 oder 2 briefverkehre zwischen Anwalt und Staatsanwalt. Dürfen Terminabsprachen bzw die Kopien vom Staatsanwalt mit berechnet werden(das reine versenden vom Brief)

Rechtsschutz leistet in Strafsachen nicht bei dem Vorwurf von Vorsatztaten, es sei denn im erweiterten Straf-RS (den viele nicht haben), aber auch dann nur quasi als Darlehen.

Bei Freispruch wird durch die Staatskasse getilgt und bei Schuldspruch muss man die Kosten erstatten an den Versicherer.

Auch gab es hier wohl eine Einstellung aufgrund der anwaltlichen Tätigkeit, also weder Frei- noch Schuldspruch.

Die Gebühr ist auch nicht zu hoch sondern entspricht den Regesätzen nach 4100, 4101, bzw. 4104, 4105 und 4141 VV RVG.

Ja, das kann passen. Rechtsanwälte sind teuer. Deshalb schaltet auch niemand bei kleineren Delikten wie Beleidigung einen Rechtsanwalt ein. Das lohnt sich einfach nicht. Es sei dann man ist Geschädigter, Promi und die Sache hat weite Kreise gezogen (wie bei Noah Becker neulich).

Wenn keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, wären rund 650 € ok. Ich befürchte, du musst zahlen.

Deine Frage sollten sich vor allem diejenigen durchlesen, die bei jeder Frage zur polizeilichen Ladung sofort "Anwalt" schreien.