Wie wird man vom Rechtsanwalt zum Richter oder Staatsanwalt?

3 Antworten

Hängt von den landesrechtlichen Vorschriften ab. Zu meiner Zeit gab es die NJAO, Niedersäschsische Justizausbildungsordnung) nach der man mindestens 7 Semester Jura studiert und die entsprechenden Scheine erworben haben mußte, um sich zum Ersten Staatexamen melden zu können. Nach bestandenem Examen mußte man ein (damals noch zweieinhalbjähriges Refendariat - Vorbereitungsdienst - im Beamtenverhältnis durchlaufen und konnte sich dann zur Zweiten Staatsprüfung melden, nach deren Bestehen man die "Befähigung zum Richteramt" hatte. Damit konnte (und kann) man so ziemlich alles anfangen: Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, höherer Verwaltungsdienst, Straßenbahnschaffner und was weiß ich noch alles.

Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat. Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen Staatsprüfungen.

Herkömmlicherweise dient das juristische Studium der Vorbereitung auf die „Erste Juristische Staatsprüfung“ (oder Referendarexamen), ein Staatsexamen, in dem der Kandidat umfassende Rechtskenntnisse nachweisen muss (grundsätzlich ohne Spezialisierung). Diese Staatsprüfung ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum Volljuristen und damit für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Beamter im höheren Dienst).

Schau mal hier = http://de.wikipedia.org/wiki/Jurist

In aller Regel werden Rechtsanwälte keine Richter oder Staatsanwälte mehr, da diese im Normalfall direkt aus dem Dienst als Asessor in eine entsprechende Anstellung wechseln. Man geht also aus der Ausbildung direkt in den Staatsdienst.