Kann man gleichzeitig Staatsanwalt und rechtsanwalt sein?

3 Antworten

Der Staatsanwalt müsste sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen und auf der Seite dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Aber gemäss der Rechtsanwaltsordnung wird es scheitern:

§1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.


§43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.

In Deutschland geht das nicht. Entweder oder. Ergibt sich schon daraus, dass ein Anwalt einen Fall nur nach Weisung seines Mandanten bearbeiten darf und daher gerade gegenüber dem Staat unabhängig sein muss. Der Staatsanwalt ist dagegen verbeamtet und in die Weisungskette der Exekutive eingebunden. Doppelfunktion darf es da nicht geben.

Das gibts nicht, da der Interessenkonflikt unvereinbar ist. Ein Staatsanwalt ist zudem Beamter.

Im Laufe seiner Ausbildung arbeitet ein künftiger Staatsanwalt jedoch eine Zeitlang in einer Rechtsanwaltskanzlei.


Nö.