Rechtsanwalt 20% als Honorar von Erbe Anzahlung überhöht?
Guten Tag.
Wir haben über einen Rechtsanwalt den uns rechtmäßig zustehenden Pflichtteil in einer Erbsache gefordert. Die Gegenpartei hat um mehr Zeit gebeten und vorab eine Anzahlung in Höhe von 40.000 Euro gemacht. Davon hat sich der Rechtsanwalt ohne Absprache 8.000 Euro für seine Aufwände genommen. Woher wissen wir, dass die 8.000 Euro Anwaltskosten nicht überhöht sind?
Stopp. Was ich geschrieben habe, ist falsch. Der Rechtsanwalt hat sich die 8.000 Euro nicht genommen, sondern diesen Wert als Grundlage für seine Honorarermittlung verwendet. Demnach belaufen sich die Kosten auf rund 800 Euro, die von den 40.000 Euro abgezogen wurden.
7 Antworten
Langsam: Die 8.000 € sind zunächst nur ein Abschlag auf die zu erwartende Gesamtsumme, am Ende der Angelegenheit muss der Anwalt eine Rechnung stellen und den bereits einbehaltenen betrag verrechnen.
Der Aufwand des Rechtsanwalts richtet sich nicht nach der Anzahlung sondern nach der gesamten Summe um die es geht.
Wie hoch der ist, kannst du in der Gebührenordnung nachlesen.
es gibt eine Gebührenordnung nach der du googlen kannst.
Ohne Absprache? Habt ihr Euch denn davor bei Auftragserteilung keine Honorarvereinbarung besprochen bzw. was auf Euch zukommen könnte?
In solchen Sachen wird ja der Streitwert zugrunde gelegt. Da gibts mittlerweile schon Rechner, da kann man sich ungefähr zumindest eine Eindruck verschaffen, was auf einen zukommt.
Hallo inception,
da es bei der Erbschaft vermutlich um mehrere bis sehr viele tausend€ geht, können da schon nette Honorarsummen zusammen kommen.
Schau mal da:
Da kannst du mal rumrechnen ;)
Viel Erfolg!
Karliemeinname