Guten Tag wir haben unsere Küche privat verkauft eine Anzahlung ist geleistet und ein Kaufvertrag wurde getätigt. Nun will der Käufer die Küche nicht mehr ?

1 Antwort

Die Rechtslage sagt ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, den beide Seiten zu erfüllen haben.

Rechtlich gesehen könnt ihr also auf die Restzahlung und Abnahme der Küche bestehen.

Wenn es für euch keine andre Möglichkeit gibt, die Küche sinnvoll los zu werden, würde ich mit dem Anwalt drohen und notfalls das Geld einklagen.

Bei 600,- und der Arbeit die ihr dann am Bein hättet kann man da durchaus drüber nachdenken.