Abzug des Sachverständigenhonorars von der Schadenssumme

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Das Gutachter-Honorar gehört je dem Gutachter. Das darf Dir nicht ausbezahlt werden. Allerdings klingt es hier wieder nach der Typischen HUK-Abzocke: Wahrscheinlich hat die HUK - wie sie das so gerne tut - das Gutachter-Honorar gekürzt oder gar nicht gezahlt. Die HUK versucht so, bestimmte Gutachter vom Markt zu drängen. Dann ist es wohl richtig, die HUK auf das Gutachter-Honorar zu verklagen (HUK hat schon einige Prozesse deswegen verloren). Allerdings hätte in dem Fall der Anwalt nicht von der Dir zustehenden Summe das durch die HUK verweigerte Honorar einbehalten dürfen. Sprich mit ihm darüber! Ist er nicht einsichtig, beschwere Dich bei der Anwaltskammer. Im Übrigen kann man nur raten, Zusammenstöße mit HUK-Versicherten zu vermeiden, denn mit dieser Gesellschaft gibt es überdurchschnittlich oft Probleme, und häufig kommt man ohne eine Klage bei denen nicht weiter.

ja ja die HUk !

Da wird auch mal schnell in die Abrechnung geschrieben 50% Quote ausreichend und nur die Hälfte überwiesen.

Wenn der Versuch nur bei zwei von 10 klappt ist mächtig Geld gespart.

Deswegen haben meine Kunden auch einen Verkehrsrechtsschutz !

Klar is das so in Ordnung! Der Schadenersatz betraf nur Ihr Fahrzeug. Gutachter- und Anwaltskosen, wie auch die Kosten eienr veränderten Einstufung bei Iher Versicherung müssen gesocnert eingefordert werden, im Zweifel auf dem Klagewege. Sich ausklgen zu lssen um den Gegener zu ermüden, ist nicht nur Standard bei der HUK sondern gehört zum Repertoir einer jeden Versicherung. Da müssen Sie schlicht durch, wenn Sie die Versicherungen in deren Haltung nicht auch, wie viele andere geprellte Versicherungskunden die einfach aufgeben, bestärken wollen.

Üblich ist eigentlich, dass die Gutachterkosten im Falle eines Rechtstreites von dir zu verauslagen sind und du diese dann mit der Schädigung einforderst.

Hier liegt eine anderweitige Regelung in der Abtretungserklärung vor, die besagt, dass der Gutachter dafür selber verantwortlich ist. Daher war die Reaktion des Anwaltes falsch.

Sprich mit ihm und frage nach. Ließ dir aber vorher noch einmal die Abtretungserklärung durch.

Den Gutachter muß die Versicherung bezahlen, zusätzlich zur Schadenssumme. Eigentlich ist dazu auch normalerweise kein Anwalt nötig.

Bei der HUK leider schon...

Die Anwaltskosten muss auch die gegnerische Versicherung zahlen.