Rechts ran fahren auf der Autobahn bei möglichem Unfall?

4 Antworten

Du hast völlig richtig gehandelt, schließlich ist man gesetzlich dazu verpflichtet zu helfen und wenn man nicht auf Anhieb erkennen kann ob jemand Hilfe braucht, muss man anhalten. Mit unzulässigem halten sind andere Dinge gemeint, jemand hält an um zu telefonieren, SMS zu schreiben, die Eingabe am Navi zu ändern, etc. 

Hirndl 
Fragesteller
 15.02.2016, 23:45

Alles klar dann weiß ich wenigstens, dass meine Idee nicht komplett daneben war :D

Ich denke mal im Sinne deiner Hilfeleistung sollte das zulässig sein, wenn tatsächlich niemand behindert wurde. Wenn nicht wäre das aber übrigens unerlaubtes Parken auf Autobahnen, 70€ und 1 Punkt. Ich persönlich würde mich davon aber nicht abhalten lassen es in Zukunft genauso zu machen :)

Hirndl 
Fragesteller
 15.02.2016, 23:42

Ja so dachte ich mir das nämlich auch! Parken ist es erst, so habe ich es gelernt, wenn es länger als 3 Minuten ist und man nicht in Reichweite des Autos ist (war bei mir ja nicht der Fall). Würde dann nicht eher das Halten zutreffen?

Matermace  15.02.2016, 23:44
@Hirndl

Das mit den 3 Minuten gilt nur, wenn du währenddessen im Auto bleibst, StVO §12 :)

Hallo :-)

Unzulässig war das Halten in dem Fall nicht. Es hätte ein Unfall sein können, jemand ist verletzt etc. nicht bei Bewusstsein .. Da hast du korrekt gehandelt.

Viele Grüße :-)

Ja, natürlich!

Eine andere Möglichkeit hattest du ja nicht.

Hirndl 
Fragesteller
 15.02.2016, 23:42

Das habe ich mir auch gedacht!