Vorfahrt genommen und Anzeige?

4 Antworten

Solange es zu keinem Umfall kam hast du nichts zu befürchten. Zwar hast du die Vorfahrt genommen, aber du bist angehalten und hast dich entschuldigt und wahrscheinlich hast du auch nachgeschaut das keine Schäden an den beteiligten Fahrzeugen entstanden sind. Also wenn du dir sicher bist das keiner einen Schaden am Auto hatte oder keinem Beteiligten was passiert ist bzw. wegen dir kein Unfall passiert ist, brauchst du dir keine sorgen zu machen.

Wiegehtseuch95 
Fragesteller
 06.07.2021, 21:17

Ne, angehalten hab ich nicht und das auto hab ich auch nicht angeschaut, ich hätte es ja gespürt wenn es zu einem Unfall oder Schaden gekommen wäre

Ne eigentlich nicht wieso auch da kamm es ja nicht zum Aufprall und keiner verletzte du hast dich ja noch entschuldigt also Vermutung nicht und wenn ja verlierst du nicht dein Führerschein

sah kein auto also gab ich Gas

wenn eine Ampel ausfällt, haben die Verkehrszeichen Geltung. PUNKT. und das wissen wir nicht.

oder hatte die Ampel nur eine längere Phase?

von daher kann man aus der Ferne nix beurteilen.

https://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/

Wiegehtseuch95 
Fragesteller
 06.07.2021, 21:52

Also den Lappen verlier ich nicht ?

Bin ich mein Lappen los ?

Nein, dafür reicht das nicht. Im schlimmmsten Fall kriegst du ein Bußgeld von 100,- plus Verwaltungsgebühr sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit könnten entsprechende Maßnahmen dazu kommen, also hauptsächlich eine Verlängerung derselben.

Wiegehtseuch95 
Fragesteller
 07.07.2021, 10:21

Danke für die Antwort,

ich habe das hier noch gebunden

Wird die Vorfahrt nicht beachtet und der Vorfahrtsberechtigte dabei behindert, so kostet dies den Fahrzeugführer 25,- €; wird der Vorfahrtsberechtigte jedoch gefährdet, drohen Strafen in Höhe von 100,- € Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und weiteren Sanktionen. Diese liegen gemäß § 315c StGB bei einer Geldstrafe, Führerscheinentzug sowie einer bis zu fünfjährigen Freiheitsstrafe – je nach Schwere der Gefährdung.

Hamburger02  07.07.2021, 11:02
@Wiegehtseuch95

Bei solchen Fällen der Unachtsamkeit wie bei dir kommt das Strafgesetz praktisch nie zum Einsatz. Da steht im § 315c StGB ausdrücklich:

Wer im Straßenverkehr
1. .....
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,

Dein Verhalten war weder grob verkehrswidrig noch rücksichtslos. Das würde z.B. zutreffen, wenn du mit 100 durch eine Ortschaft rast und dabei alle Kreuzungen überfährst, ohne auf die Vorfahrt zu achten.

Wiegehtseuch95 
Fragesteller
 07.07.2021, 15:48
@Hamburger02

Ich bin mit 30 km/h durch gefahren und das andere auto mit 50, ist es trotzdem nicht rücksichtslos?

Hamburger02  07.07.2021, 16:01
@Wiegehtseuch95

Unter grob verkehrswidrig und rücksichtslos verstehen Gerichte ganz was anderes. Dieser Paragraph wird z.B. dann hervorgeholt, wenn jemand vor der Polizei mit hoher Geschwindigkeit flüchtet und dabei sämtliche Verkehrsregeln incl. Vorfahrt absichtlich missachtet oder wenn man sich mit Absicht die Vorfahrt erzwingt. Bloße Unachtsamkeit fällt nicht darunter. Da würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Wahrscheinlich machen sich die anderen nicht einmal die Mühe, dich anzuzeigen. Würde jeder gleich zur Polizei laufen, weil ein anderer sich im Verkehr falsch verhalten hat, müssten wir das Personal bei der Polizei wahrscheinlich zur Bearbeitung der ganzen Anzeigen verdreifachen.