Rechtliche Verstöße des Arbeitgebers?

9 Antworten

Daraufhin kamen vom Arbeitgeber drei Abmahnungen per Post. Sie muss sich außerdem an den Kosten für den Fehler beteiligen, da sie den Fehler nicht vollständig behoben hat bzw. beheben konnte und weil andere Mitarbeiter nun ihre Fehler begleichen müssen.

Und um der nun wohl bereits anstehenden Kündigung oder anderen Unbilden dieses Arbeitgebers entgegenzuwirken, sollte sie sich umgehend juristischen Rat suchen - soweit es am Geld mangelt - bitte via Beratungsschein :

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Und soweit sie den Schaden nicht mutwillig verursacht hat, ist sie ehedem nicht zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.

Es ist weder zulässig den Arbeitnehmer nach dem Ausstempeln weiter arbeiten zu lassen (das gibt auch z.B. im Falle eines Unfalls ziemliche Probleme für den Arbeitgeber mit der Berufsgenossenschaft) noch ist eine Abmahnung wegen einer Krankmeldung rechtmäßig. Zweifelt der Arbeitgeber die Krankheit an, kann er den Amtsarzt einschalten.

Was den Fehler angeht: Sofern es nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit war ist das unternehmerisches Risiko.

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:24

Die Abmahnung kam ja deshalb, weil sie den Fehler nicht vollständig begleichen konnte.

Stadewaeldchen  25.07.2019, 21:30
@privatekey

Deshalb wäre dann maximal eine Abmahnung zulässig. Ich empfehle auch den Gang zum Anwalt

Ein unbeabsichtigter Fehler, berechtigt den Arbeitgeber nicht zu Schadenswidergutmachung. Überstunden können angeordnet werden, müssen aber unter Einhaltung der max. Arbeitszeit, auch bezahlt werden oder über Zeitausgleich ausgeglichen werden.

Kaum zu glauben dass es noch solche Firmen bei uns gibt. Um welche Firma handelt es sich da?

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:25

Aus Gründen der Anonymität werde ich das hier nicht veröffentlichen.

Fehler passieren und die darf der Arbeitgeber nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. Es sei, es war Vorsatz im Spiel.

den Arbeitgeber würde ich vors Arbeitsgericht zerren, entbehrt jeder Grundlage.

kuno5555  25.07.2019, 21:11

Sofort zum Anwalt gehen

Logindata  25.07.2019, 21:15
@kuno5555

Oder Gewerkschaft einschalten ( die wiederum für den Anwalt sorgen)

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:25
@Logindata

Und wo finde ich die passende Gewerkschaft? Ich kenne mich mit solchen Unternehmen null aus.

Logindata  25.07.2019, 21:27
@privatekey

Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, welcher Manteltarifvertrag bindend ist. Und das entscheidet, welche Gewerkschaft zuständig ist.

Der Arbeitgeber entscheidet, in welchem „Klub" er mitmachen möchte. Und da macht er seine Unterhandlungen mit.

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:29
@Logindata

Sie hat glaube ich keinen Tarifvertrag, dementsprechend auch keine Gewerkschaft.

Logindata  25.07.2019, 21:35
@privatekey

Versuch: Du kannst auch einfach bei einer Deiner Meinung nach passenden Gewerkschaft anrufen und diese bitten, ob die für Dich das rausfinden können, mit welchen Arbeitgebern der Betrieb im Bunde ist.

Mehr als drei bis fünf können da eigentlich nicht in Frage kommen (so stelle ich mir das vor). Sonst machst Du das selbst.

Die müssten untereinander wissen, wo die Betriebe drunter fallen.

peterobm  25.07.2019, 21:36
@privatekey

schilder den Fall bei der IHK / HWK, auch die helfen weiter

Familiengerd  26.07.2019, 13:51
@Logindata
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, welcher Manteltarifvertrag bindend ist.

Wieso gehst Du so selbstverständlich davon aus, dass ein Tarifvertrag anzuwenden sei??

Gibt es einen Betriebsrat?

Wohl kaum in einem Betrieb, wo es so zugeht!!

Welchen Fehler hat sie genau begangen?

Diese Vorgehensweise ist auf alle Fälle nicht legal.

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:12

Sie hat ein Produkt falsch etikettiert.

Menuett  25.07.2019, 21:14
@privatekey

Wie viele Produkte insgesamt? Wie wurde ihr mitgeteilt, mit was genau das Produkt zu etikettieren ist?

privatekey 
Fragesteller
 25.07.2019, 21:17
@Menuett

Es waren schon ein paar Hunderte bzw. Tausende, da sie und ihre Kollegin den Fehler erst 5 Stunden später bemerkt haben. Es ist auch sonst niemandem im Betrieb aufgefallen. Ihr wurde gar nichts mitgeteilt, sie muss das selbst entscheiden mit welchem Etikett das Produkt zu versehen ist. Und soweit ich weiß hat man ihr das mündlich in der Einarbeitungszeit mitgeteilt. Das Etikett war auch nicht falsch, nur das Gewicht stimmte nicht.

Menuett  25.07.2019, 21:51
@privatekey

Das ist blöd, fällt aber doch ins unternehmerische Risiko des Chefs.

Anwalt.