Rechtliche Verstöße des Arbeitgebers?
Meine Mutter arbeitet in der Produktion. Sie hat in der letzten Zeit einen Fehler während der Produktion gemacht und wurde dazu aufgefordert Überstunden zu leisten um den Fehler zu begleichen, aber um die Überstunden zu leisten musste sie nach 8 Stunden Arbeit ausstechen an der Stechuhr, sprich die Überstunden wurden nicht bezahlt und auch nicht erfasst durch den Arbeitgeber. Sie arbeitete 4 Tage hintereinander, 14 Stunden pro Tag, also 8 Stunden bezahlt, die restliche Zeit unbezahlt. Der Arbeitsbeginn war um 6 Uhr morgens oder sogar früher und sie arbeitete bis um 20 Uhr abends. Nun hat sie sich nach dem 4. Arbeitstag krank gemeldet, aus gesundheitlichen Gründen. Daraufhin kamen vom Arbeitgeber drei Abmahnungen per Post. Sie muss sich außerdem an den Kosten für den Fehler beteiligen, da sie den Fehler nicht vollständig behoben hat bzw. beheben konnte und weil andere Mitarbeiter nun ihre Fehler begleichen müssen. Sie ist übrigens nicht mehr in der Probezeit.
Sie verdient sehr, sehr wenig in dieser Firma (ca. 10€/Stunde) und muss nun auch noch bezahlen?! Hallo?!
Meine Frage an gutefrage.net wäre, ist das alles rechtens? Hat der Arbeitgeber gesetzlich gehandelt?
9 Antworten
Daraufhin kamen vom Arbeitgeber drei Abmahnungen per Post. Sie muss sich außerdem an den Kosten für den Fehler beteiligen, da sie den Fehler nicht vollständig behoben hat bzw. beheben konnte und weil andere Mitarbeiter nun ihre Fehler begleichen müssen.
Und um der nun wohl bereits anstehenden Kündigung oder anderen Unbilden dieses Arbeitgebers entgegenzuwirken, sollte sie sich umgehend juristischen Rat suchen - soweit es am Geld mangelt - bitte via Beratungsschein :
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Und soweit sie den Schaden nicht mutwillig verursacht hat, ist sie ehedem nicht zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.
Es ist weder zulässig den Arbeitnehmer nach dem Ausstempeln weiter arbeiten zu lassen (das gibt auch z.B. im Falle eines Unfalls ziemliche Probleme für den Arbeitgeber mit der Berufsgenossenschaft) noch ist eine Abmahnung wegen einer Krankmeldung rechtmäßig. Zweifelt der Arbeitgeber die Krankheit an, kann er den Amtsarzt einschalten.
Was den Fehler angeht: Sofern es nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit war ist das unternehmerisches Risiko.
Deshalb wäre dann maximal eine Abmahnung zulässig. Ich empfehle auch den Gang zum Anwalt
Ein unbeabsichtigter Fehler, berechtigt den Arbeitgeber nicht zu Schadenswidergutmachung. Überstunden können angeordnet werden, müssen aber unter Einhaltung der max. Arbeitszeit, auch bezahlt werden oder über Zeitausgleich ausgeglichen werden.
Kaum zu glauben dass es noch solche Firmen bei uns gibt. Um welche Firma handelt es sich da?
Aus Gründen der Anonymität werde ich das hier nicht veröffentlichen.
Fehler passieren und die darf der Arbeitgeber nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. Es sei, es war Vorsatz im Spiel.
den Arbeitgeber würde ich vors Arbeitsgericht zerren, entbehrt jeder Grundlage.
Sofort zum Anwalt gehen
Oder Gewerkschaft einschalten ( die wiederum für den Anwalt sorgen)
Und wo finde ich die passende Gewerkschaft? Ich kenne mich mit solchen Unternehmen null aus.
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, welcher Manteltarifvertrag bindend ist. Und das entscheidet, welche Gewerkschaft zuständig ist.
Der Arbeitgeber entscheidet, in welchem „Klub" er mitmachen möchte. Und da macht er seine Unterhandlungen mit.
Sie hat glaube ich keinen Tarifvertrag, dementsprechend auch keine Gewerkschaft.
Versuch: Du kannst auch einfach bei einer Deiner Meinung nach passenden Gewerkschaft anrufen und diese bitten, ob die für Dich das rausfinden können, mit welchen Arbeitgebern der Betrieb im Bunde ist.
Mehr als drei bis fünf können da eigentlich nicht in Frage kommen (so stelle ich mir das vor). Sonst machst Du das selbst.
Die müssten untereinander wissen, wo die Betriebe drunter fallen.
schilder den Fall bei der IHK / HWK, auch die helfen weiter
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, welcher Manteltarifvertrag bindend ist.
Wieso gehst Du so selbstverständlich davon aus, dass ein Tarifvertrag anzuwenden sei??
Gibt es einen Betriebsrat?
Wohl kaum in einem Betrieb, wo es so zugeht!!
Welchen Fehler hat sie genau begangen?
Diese Vorgehensweise ist auf alle Fälle nicht legal.
Sie hat ein Produkt falsch etikettiert.
Wie viele Produkte insgesamt? Wie wurde ihr mitgeteilt, mit was genau das Produkt zu etikettieren ist?
Es waren schon ein paar Hunderte bzw. Tausende, da sie und ihre Kollegin den Fehler erst 5 Stunden später bemerkt haben. Es ist auch sonst niemandem im Betrieb aufgefallen. Ihr wurde gar nichts mitgeteilt, sie muss das selbst entscheiden mit welchem Etikett das Produkt zu versehen ist. Und soweit ich weiß hat man ihr das mündlich in der Einarbeitungszeit mitgeteilt. Das Etikett war auch nicht falsch, nur das Gewicht stimmte nicht.
Die Abmahnung kam ja deshalb, weil sie den Fehler nicht vollständig begleichen konnte.