Kann man die Yamaha r6 nach der neuregelung noch auf 48PS drosseln?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

noch ist die Neuregelung nicht in Kraft und wann sie kommt ist auch unklar.

Auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 14. Oktober steht sie wieder nicht.

Du darfst theoretisch jedes Motorrad drosseln, das spielt keine Rolle.

Du darfst aber nach Inkrafttreten der Neuregelung nur noch Motorräder die ungedrosselt eine Leistung von maximal 70 kW / 96 PS haben mit dem A2 gedrosselt fahren.

Die Yamaha YZF-R6 darfst du somit auch gedrosselt nicht fahren.

Einzige Hoffnung wäre dann die Besitzstandswahrung für diejenigen, die den A2 vor der Neuregelung gemacht haben. Sie ist zwar im Entwurf vorgesehen, ob sie aber auch so umgesetzt wird, das ist leider ebenfalls nicht sicher.

Also am besten gleich nach einem geeigneten Motorrad umschauen. Wenn es unbedingt ein Supersportler sein soll, dann evtl. die Honda CBR650F.

http://www.honda.de/motorcycles/range/super-sport/cbr650f-2014/overview.html

Viele Grüße

Michael

Drosseln darf man alles aber mit der Klasse A2 nicht mehr fahren selbst eine Hayabusa darf man auf 48 PS bringen aber mit der Neureglung dann nicht mehr fahren mit A2 mit der Klasse A schon  .

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. 

Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. 

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.

Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

oder wenn du geduld hast einfach 2 Jahre warten :-)

Sanoj660 
Fragesteller
 27.09.2016, 20:24

Was wird sich in zwei Jahren änder ?

blackhaya  27.09.2016, 20:25
@Sanoj660

nach 2 Jahren kannst du den A2 auf den A Führesrchein erweitern und kannst damit alles ohne Beschränkungen fahren.

Sanoj660 
Fragesteller
 27.09.2016, 21:01

ok danke das wusste ich bereits aber ich dachte da würde wieder eine neue Regelung eingeführt

Hi,

die frage ist ja schon ein paar tage her, aber ich hab nochmal eine frage zur nun aktuellen gesetzeslage.

ist die neuregelung schon in kraft getreten ?

wenn ja: ich habe meinen A2 führerschein am 01.06.2016 erworben und möchte gerne ein motorrad mit 150 ps und baujahr 2009 drosseln lassen. darf ich dass, da ich die fahrerlaubnis ja vor der gesetzesänderung erworben habe ?

Nein das wird nicht mehr möglich sein...