Wer zahlt bei weideunfall?

9 Antworten

Die Tierhalterhaftpflicht tritt auch ohne Verschulden ein. Hier gilt die Gefährdungshaftung.

Wenn mehrere Pferde involviert sind, müssen die Halter, bzw. deren Versicherung den Schaden gemeinsam tragen.

Das ist genau so wie bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn.

Versichfachwirt  20.11.2017, 09:38

und was ist mit der Gefährungshaftung des geschädigten Pferdes? Die müßte man doch mit anrechnen.

Die normale Pferdehaftpflicht schließt idR keine Weideunfälle mit ein, bei einigen Versicherungen kann das aber zusätzlich versichert werden. Ausserdem zahlt sie ohnehin nur, wenn tatsächlich einwandfrei klar ist, dass das betreffende Pferd den Schaden verursacht hat. 

Jedenfalls ist es immer blöd, wenn was passiert ist u. keiner weiß wie, bzw. welches Pferd “der Schuldige“ war. Selbst wenn die Stallgemeinschaft vorher besprochen hat, dass sich in einem solchen Fall alle beteiligen, hört da im Ernstfall die Freundschaft leider ganz schnell auf. Bei höheren Beträgen sowieso...

es gibt unter den HAltern KEINE Sippenhaft!

der Verursacher müßte zahlen, wenn er ermittelt werden kann - also wenn es einen., besser mehrere Zeugen für den Vorfall gibt.

aber meist bleibt der Gechädigte auf den Kosten allein sitzen, wenn nicht zweifelsfrei ein verursacher dingfest gemacht werden kann.

und selbst wenn ist oft auch ein Mitverschulden (des eigenen verunfallten Tieres) angesagt - so nach dem Motto: "warum steht er auch dem Ranghöheren im weg....?"

natürlich könnt ihr alle zusammen einen kleinen "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" gründen - JA, sowas gibt es schon seid Ende des Vorletzten JAhunderts im gesamten deutschsprachigen Raum unter Landwirten u.ä. , ich war selbst da drin - und eure eigenen Regel machen; bitte aber immer mit Rechtsbeistand

Bei mir sind Weideunfälle mitversichert und werden auch von meiner Versicherung bezahlt (ist schon ein mal vor gekommen, daher weiss ich das).

Dann war es halt der XY und fertig, wenn ein paar Pferde miteinander auf der Koppel stehen, dann pickt man halt einen raus.

Die Halterhaftpflichtversicherung des jeweiligen Halters/Besitzers  des Verursacherpferdes.

Wird das nicht ermittelt, zahlt der Besitzer des verletzte Perdes selbst. Alles weitere kann man vereinbaren, muß man aber nicht. Man kann nicht alle Risiken absichern,