Rechtliche Definition von "öffentlichem Raum"

4 Antworten

Mit öffentlichem Raum (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude stellen eine andere Form öffentlicher Einrichtungen dar.

FTW ^^

Wenn du Architekt werden willst musst du nicht auf die Jura zurückgreifen. Hier zwei Artikel, die dich interessieren könnten:

  1. Neidhardt, Friedhelm: Öffentlichkeit, Öffentliche Meinung, Soziale Bewegung, in: Ders. (Hrsg.): Öffentlichkeit, Öffentliche Meinung, Soziale Bewegung, Konstanz 1997, S.7-41.

  2. Gerhards, Jürgen: Öffentlichkeit, in: Jarren,Otfried/Sarcinelli/Saxer(Hrsg.): Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft, Wiesbaden, S.268-274.

Deweys "The Public and its Problems" könnte auch noch von Interesse in diesem Bezug sein.

Damit hättest du einen politischen Ansatz. Du meinst aber sich eine physische Umgrenzung.

Um es -juristisch- kurz und knapp zu definieren: Öffentlich ist das, was über das Private hinausragt. Greif dir mal einen Kommentarband zum BGB. Der steht in der Bibliothek.

also ich kann jetzt mal wiedergeben was ich so aus der zeitung erfahren habe. in meiner heimatstadt wurde ein bettelverbot für den gesamten öffentlichen raum erlassen, was auch öffentlich zugängliche private grundstücke einschließt. zum beispiel supermarktparkplätze. nachlesen kann man das ganz einfach, googel einfach nach "graz bettlerverbot". (ist halt in österreich)

Lebensarchitekt 
Fragesteller
 31.05.2011, 15:44

Ist zwar lieb gemeint, aber das sind alles keine wissenschaftlichen Quellen geschweigedenn akzeptable Definitionen. Vor allem wikipedia ist untauglich.

Ich möchte das rechtlich definieren. Nur wo findet man sowas?

Gabel1953  31.05.2011, 15:51
@Lebensarchitekt

Ich habe den Paragrafen leider nicht im Netz gefunden und sonst alles durchgegooglet.

Schade , dass ich Dir nicht helfen konnte.Gehe am Besten in eine Bücherei und suche dort nach dem Gesetz.