Was kann man tun, wenn ein Nachbar nicht nur sein eigenes Grundstück filmt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Überwachungskameras dürfen öffentliche und fremde Flächen nicht erfassen.

BGH Az.: V ZR 265/10

Hauptsächlich da die zum einen gegen das Recht am eigenen Bild verstößt.
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung
Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG

Eine Unterlassung kann auch schon verlangt werden, wenn eine Überwachung nur zu befürchten ist.
Dies wäre bei offen angebrachten Kameras auf jeden Fall gegeben.

Auf das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sich herausstellt, dass die meisten nur Dummys sind oder die grenzüberschreitenden Bereiche softwaremässig ausgeklammert sind....

Übrigens geht es da um das BDSG, das da angewandt - und nicht um irgendwelche Urheberrechte..Beispielsweise der ³6b..

https://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html

Dort geht es um öffentliche Räume

@Tsy96x

 "Beispielsweise" schrieb ich - Kennst du überhaupt den Unterschied zwischen "öffentlicher Raum " und "Privatbesitz"?

Wie nennst du denn den Raum "ausserhalb des Privatbesitzes", den die Kameras nicht aufnehmen dürfen?

Da bin ich mal gespannt..

1 Öffentlicher Raum ist ein Bereich der von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen eingeschränktem Personenkreis zur Verfügung steht und ihrem Zweck auch danach bestimmt ist. Dies kann durch den allgemeinen Verkehr oder durch Verfügung des Berechtigten geschehen. 2 Nicht öffentliche Räume sind Bereiche die von einem bestimmten und abschließend definierten Personenkreis betreten werdendürfen. Auch hier gelten die Vorgaben des Verfügungsberechtigten. So oder sö ähnlich in 'Scholz, in: Simitis BDSG-Kommentar' is ne Weile her.. Da es hier um das Grundstück de Fragestellerin geht handelt es sich um Zweiteres - also nicht öffentlichen Raum.🤔 Oder was meinst du? 😂

Hallo DontCopy,

ich würde als aller erstes mal mit dem Nachbar reden. Vielleicht kann er die Kameras ja etwas drehen damit sie nicht mehr dein Grundstück filmen.

Grüße

Michael

Das ist leider nicht möglich. Das Verhältnis ist hier allgemein mehr als schlecht zu diesem Nachbarn. Wirklich ein grausiger Herr.

Und desweiteren weiß ich ja wie gesagt gar nicht ob etwas anderes als sein Grundstück gefilmt wird, oder doch auch der Bürgersteig. Das kann man ja nur erahnen aufgrund des Winkels.

@DontCopy

Hallo DontCopy,

da man es ja nur erahnen kann war ja meine Idee ihn selber zu fragen weil er dann selbst die Möglichkeit gehabt hätte die Kameras (Falls sie wirklich was anderes Filmen) etwas zu drehen. Ansonsten wäre meine Idee noch gewesen zu fragen ob man einen kurzen Auschnitt bzw. Screenshot haben könnte um das selbst überprüfen zu können.

Aber bei dem Verhältnis ist das eher schwierig. Naja wenn es nett nicht geht dann halt sagen das du gerne einen Screenshot von der Aufnahme hättest da du das Gefühl hast das nicht nur sein Grundstück aufgenommen wird und du ungern direkt zur Polizei laufen willst nur wegen einer Vermutung. Wenn er sich dann weigert dann könntest du ja einfach mal bei der Polizei nachfragen wie du dich da verhalten könntest da es ja nur ein Verdacht ist.

Grüße

Michael

@Anonymous221

Da könnte er die Kameras ja auch in einen anderen Winkel schwenken/montieren und dann den Screenshot abschicken. Aber so etwas fragen würde ich so oder so nicht.

@DontCopy

Wenn du ihn nicht fragen willst hilft eigentlich echt nur noch die Polizei. Frage doch einfach da mal nach (nicht über den Notruf :D) was du den machen könntest.

@Anonymous221

Polizei?

Da ist der Landesdatenschutz zuständig, genau dahin verweist dich die Polizei...

Ich bezweifle, dass er dabei nur sein Grundstück filmt

Aber genau  weist du es nicht, du weist auch nicht, welche echt und welche Dummys sind, oder? Und ob die Software Bereiche ausklammert und gar nicht aufnimmt.. Aber du nimmst erst einmal an, dass er sich nicht rechtskonform verhält?

Warum nicht einfach fragen?

Oder wenn du dich nicht traust: Ansprechpartner für so etwas ist der Landesdatenschutzbeauftragte, denn  das wäre dann ein Verstoss gegen das BDSG.

Da kann man seine Befürchtungen schildern und die kontaktieren dann den Grundstückbesitzer und klären, ob das alles rechtens und korrekt ist.

Haltlose Anschuldigungen zu machen ohne was genaues zu wissen, bringt rein gar nichts...

Ich würde es bei der Polizei melden. Die gehen dem dann zumindest nach. Wenn er mehr filmt ist es eine Straftat.

Aber was ist wenn dann doch nichts dran ist?

@DontCopy

Dann wurde es zumindest überprüft.

Was sollte das denn für eine Straftat sein?

@Tsy96x

$201a StGB dürfte erfüllt sein.

@augsburgchris

Und welcher Punkt soll das da sein?

Das wäre schon gut , wenn man das erfahren würde - Immer vorausgesetzt, da wird was "aufgenommen", denn das ist das A und O für den §201...

Zunächst beruht deine Befürchtung auf Vermutungen. Man darf Kameras installieren, wobei darauf zu achten ist, dass nur der Bereich im Bild aufgenommen wird, der dein Privateigentum betrifft. Also nur dein Grundstück.

Bilder von öffentlichen Flächen dürfen nicht erfasst werden.

Vor wenigen Wochen wurde bei meinem Nachbarn ein Einbruch verübt. Die Kriminalpolizei kam dann auch zu mir und hat gefragt, ob mir etwas aufgefallen sei, ich etwas auffälliges beobachtet hätte ?

Da ich mehrere Kameras an meinem Haus installiert habe, sprach mich der Kripobeamte auch darauf an. Wir haben uns dann gemeinsam die Aufzeichnungen angeschaut. Da meinte der Kripobeamte, es wäre gut, wenn man da Bilder vom Nachbaranwesen hätte. Ich sagte ihm, dass es doch strafbar sei, wenn man Videoaufzeichnungen macht die über die eigenen Grundstücksgrenzen gehen.

Da meinte er mit einem Lächeln, na ja. In diesem Falle hätten uns Videoaufzeichnungen wahrscheinlich weitergeholfen. Die aber waren aufgrund der Kameraeinstellungen eben nicht vorhanden.

Ergo, jede Medaille hat zwei Seiten.