Muß ich eigentlich dulden, wenn Wahlplakate in meine Grundstücksgrenzen hineinreichen?
Ich will das jetzt mehr theoretisch wissen, will nicht unbedingt einen Rechtstreit anzetteln.
Aber die Wahlplakate der Parteien, die an meinen Grundsücksgrenen sind, reichen eindeutig! deutlich (nicht nur mm) in den Bereich meines Grundstückes.
Wenn umgekehrt meine Sträucher in den öffentlichen Raum reichen, bekomme ich gleich Ärger- o.k. nicht gleich mit sofort mit Bußgeld , aber gleich mit sonstwelchen Androhungen - auch wenn es nur wenige cm sind. Die Wahlplakate reichen deutlich mehr in den Raum meines Privatgrundstückes,
Wie ist da die rechtliche Lage? Interessehalber!
4 Antworten
Nein, ich Reiß die dann auch immer ab
Nein, du müsstest es natürlich nicht dulden. Denn es ist dein Grundstück. Du darfst sie aber auch nicht einfach, zum Beispiel abhängen oder gar zerschneiden, denn das fällt dann unter Sachbeschädigung. In diesem Fall müsstest du also entweder die Partei selber bitten es anders zu hängen, oder rein theoretisch Ordnungsamt deswegen anrufen - dulden musst du es aber nicht.
Ich würde die betreffenden parteien anschreiben und denen eine Frist zum entfernen geben, ansonsten machst du es selber und stellst denen das in Rechnung
wie reichen die denn in deinen "raum"?
die sind in der regel an den strassenlaternen befestigt, die auf öffentlichem grund stehen...
ich müßte eine exakte Neubermessung durchführen lassen,um da sicher rauszubekommen.
dann macht das mal, ehe du hier wohlmögliche falsche behauptungen machst...
Ich weiß es nicht sicher, aber hier geht es echt nicht um Falschbehauptungen, selbst wenn alle Laternenphähle noch außerhalb meines Grundstückes stehen würden (aber die Vermessung ist tatsächlich echt ein anderes Thema) die Plakate reichen in meinen privaten Raum rein- deutlich!!! besonders nachdem, was der von der Gemeinde als mein Grundstück ansieht,- und weswegen ich abgemahnt werde, weil es mein ! Grundstück sein soll. Ich denke echt über eine Neuvermessung nach. Aber plötzlich bei den Parteienplakaten gilt auf einmal ganz anderes? Das wäre nach Gemeindeaüßerung extrem mein eigener Grund und Boden- wo ich dann auch für Wildwuchs verantworlich wäre.
Ja, es sind tatsächlich Straßenlaternen, die auf der Grundstüchgrenze stehen. oder sogar auf meinem Gundstück- ich weiß es nicht ganz sicher- ich müßte eine exakte Neubermessung durchführen lassen,um das sicher rauszubekommen.