Rechte und Pflichten als Vater ohne Sorgerecht?

6 Antworten

Du solltest erst einmal das gemeinsame Sorgerecht beantragen um wieder ein gewisses "Gleichgewicht herzustellen".

Und Du solltest das JA um Vermittlung bitten.

erst mal solltest du das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt einfordern. will deine ex das nicht dann auch gerichtlich. und geld borgen solltest du sein lassen. wenn sie geld braucht überweise es ihr mit verwendungszweck "unterhalt Kindesname, monat". das gibt sonst nur probleme.

das mit dem abholen muss klare regeln haben. das kind lebt bei ihr, also ist es ihre pflicht sich um die abholung zu kümmern. kann sie das nicht sollte sie darüber nachdenken ob das kind bei dir vllt besser aufgehoben wäre.

wenn du umgang hast annst du das kind natürlich auch aus der kita abholen, aber nicht wenn sie nicht kann und das vorher nicht abgesprochen wurde.

Du lebst doch gemeinsame Sorge!!! Wie kommst Du dann auf die Idee, kein Sorgerecht zu haben?

Zunächst mal setzt Du Dich in Ruhe hin und schreibst mal tabellarisch auf, wann das Kind bei Dir ist und wann bei der Mutter. Wenn möglich schreibe dazu in einer extra Spalte, ob das Kind nach regulärer Abmachung bei Dir ist oder weil die Mutter plötzlich so wollte. 

Wenn irgend möglich schreibe dann auch genau auf, wann sie von Dir verlangte, dass Du die Kleine von der Kita abholen sollst. 

Beispiel: Sie ruft Dich morgens auf der Arbeit an so gegen 10:00 Uhr und erklärt Dir, Eure Tochter müsse von Dir abgeholt werden oder stehe auf der Straße.

Mache eine eigene Liste für die finanziellen Angelegenheiten. 

Wenn die Kindsmutter so plötzlich wie von mir geschrieben behauptet sich nicht kümmern zu können

solltest Du Dir ernsthaft überlegen, ob nicht Eure Tochter bei Dir besser aufgehoben wäre. Denn es besteht in diesem Staat absolut kein Zwang, dass ein Kind bei der Mutter leben muss. Der Vater hat in diesem Staat die gleichen Rechte wie die Mutter. 

Ja. Dann ist halt von Deiner Seite aus zu überlegen, ob nicht eine Tagesmutter besser für Dein Herzblatt und Dich wäre und zu recherchieren, ob es eine gibt, die Deine Arbeitszeiten abdecken kann. Oder ein anderer Kindergarten längere Betreuungszeiten bietet. Und jeweils ein Platz dort frei ist. 

Und ja: Wenn das Kind bei Dir leben kann und Du das möchtest, dann ist eben die Mutter unterhaltspflichtig. 

Der Weg da hin geht über das Jugendamt und das Familiengericht. Was in Deinem Fall wohl der Weg ist, den Dir jeder vernünftige Mensch nur ans Herz legen kann. 

Wie genau es rechtlich aussieht hängt halt vom Einzelfall ab. Du kannst Dich dazu ausführlich online belesen. Brauchst nur die Suchfunktion des Browsers nutzen 

du hast das recht auf umgang und die pflicht unterhalt zu zahlen.

mehr rechte und pflichten hast du nicht. was dir fehlt ist konsequent zu werden: ein nein heißt nicht, dass du dich nicht kümmerst. beantrage das gemeinsame sorgerecht, dass steht dir zu.

Das Jugendamt kann hier nur beraten und informieren.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht. Das hilft Dir bei diesem Problem aber nicht weiter.

Sie kann Dich nicht zwingen das Kind aus der Kita abzuholen, das ist auch ihr Job, wenn das Kind bei ihr wohnt.

Du kannst sie da auflaufen lassen, dann müssen die Erzieher das Jugendamt verständigen und das Kind in eine Notaufnahme bringen.

Das ist aber äußerst unschön für die Kleine.