Vermieter zahlt das Guthaben aus Betriebskosten 2013 nach Auszug nicht aus.

10 Antworten

Geht zum Mieterbund oder nehmt Euch einen Anwalt, der Vermieter darf allenfalls eine Kaution einbehalten für nicht beseitigte Mängel oder im Mietvertrag vereinbarte, aber nicht durchgeführte Renovierung, aber nicht das Guthaben aus den Betriebskosten.

Das ist doch dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung, die sich ja ein Mieter genau aus diesen Gründen leistet und merke, der Vermieter hat gerichtsfest seinen Schaden binnen 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe zu beziffern. Danach ist die Verjährung eingetreten. Setze ihn somit spätestens nach genau diesen 6 Monaten auf den Topf. Viel Glück und wenn er nicht spurt, Klage auf Abrechnung und die gewinnt hier bei uns fast immer der Mieter.

Meiner Meinung nach, tritt in solchen Fällen die Rechtschutz für Mieter ein und die haben wir nicht. Die Mängel wurden von uns beseitigt und es wurde auch keine Renovierung vor oder nach Auszug vereinbart. Die Wohnung wurde besenrein übergeben.

@hausmannmichi

Eine Haftpflicht ordnet den Schaden, den die Mieter ja hier angerichtet haben sollen.

@schleudermaxe

@schleudermaxe: Lies noch mal die Fragestellung. Da ist zwar von Mängeln die Rede, die jedoch ausgebessert wurden. Ansonsten steht was von "Erstattung der Renovierungskosten". Hier geht der Vermieter wohl davon aus, dass die Mieter zur Renovierung verpflichtet gewesen wären, was nichts mit Schadensbeseitigung zu tun hat.

Bezahlt besser einen Anwalt für einen einzigen Brief.

Es gibt Vermieter, die reiten auf so eine Welle. Da werdet ihr allein nichts machen können.

Die Auszahlung war spätestens 30 Tage nach Zusendung der Abrechnung fällig. Setze jetzt dem Vermieter eine Frist von zwei Wochen und kündige bei Verzug Rechtsmittel an (Mahnbescheid, danach Klage). Basis deiner Forderung wäre § 812 BGB (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung). Dein Schreiben bitte als Einwurfeinschreiben!

Wenn der ehem. Vermieter nur behauptet, dass es Renovierungskosten gab, die ihr zu bezahlen habt, dann bittet ihn jetzt darum

  1. das Guthaben bis zum 31.03.2014 auf Euer Konto zu überweisen

oder

  1. Euch eine genaue Aufstellung der Renovierungskosten bis dahin zu schicken, aus der auch hervor geht, aufgrund welcher Tatsache der Vermieter meint, ihr müßtet dafür aufkommen.

  2. wird er nicht machen und wenn er 2. auch nicht macht, dann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid anmahnen.

Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Vermieter eine bestimmte Frist zu einem Widerspruch. Legt er Widerspruch ein, müßt ihr klagen. Das geht ohne Rechtsanwalt nicht mehr. Legt er keinen Widerspruch ein, folgt dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid. (Gleiches wie beim Mahnbescheid.) Legt er auch hier keinen Widerspruch ein oder gewinnt ihr die Klage und der Vermieter zahlt trotzdem nicht, habt ihr einen Titel, den nun ein Gerichtsvollzieher vollstrecken kann. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die nacheinander oder gleichzeitig angewandt werden können.

  1. Kontenpfändung (Bankverbindung ist Euch ja bekannt).
  2. Pfändung persönlicher Habe des Vermieters
  3. Zwangsgrundschuld ins Grundbuch eintragen lassen

Eure Chancen, ans Geld zu kommen samt Erstattung aller Kosten stehen gut, aber u. U. ist es eine langwierige Geschichte. Rechnet da ruhig mal mit mind. 1/2 bis 1 ganzes Jahr, wenn es zum Prozess kommen sollte.