Rechte als Arbeitnehmer wenn EhePartner erkrankt und niemand für die Kids da ist?!

6 Antworten

Hallo Kai,

ruft gleich morgen im Krankenhaus an. Normalerweise sollte es noch passen, dass ihr den Termin in Deine Urlaubszeit legen könnt. Dann ist all die Aufregung umsonst ;) Falls es nicht gleich klappt mehrere Kliniken anrufen - kleine Kliniken haben oft sogar kurzfristig Termine (besonders wenn Du klar machst, wie wichtig es ist).

Normalerweise hat man (wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gibt) Recht auf unbezahlten Urlaub. Aber Deine Situation ist besonders - erstens weil Du (aus welchem Grund auch immer) keinen Vertrag hast und zweitens weil der Arbeitgeber klar gemacht hat, dass er Dich eventuell los werden will, wenn Du noch einmal fehlst. Also würde ich alles tun, um die OP in Deinen normalen Urlaub zu legen.

Falls Ihr doch eine Betreuungsmöglichkeit braucht...das Jugendamt kann weiterhelfen oder eine private Tagesmutter.

LG, Hourriyah

Du musst dir eben überlegen, was du willst. Die Krankenkasse stellt dir eine Hilfe zur Verfügung. Wenn es rechtzeitig beantragt wird klappt das auch. Wenn du dann aber glaubst, diese Hilfskraft auch noch überwachen zu müssen, bleibt dir nichts anderes übrig, als zu Hause zu bleiben. Dann verdienst du eben keine Geld und wirst wahrscheinlich irgendwann deinen Job los. Dann bist du dauerhaft zu Hause.

Hallo! Also eigentlich muss dein Arbeitgeber in so einem Fall Rücksicht nehmen, du und deine Familie musst gerade genug durchmachen. Ich meine schon, dass du Anspruch auf Sonderurlaub hast in diesem Fall, du musst die Pflege- und Fürsorgepflicht für deine Kids übernehmen und den Lohn zahlt dir dann deine Krankenkasse! Aber kläre das lieber bei einer anerkannten Stelle, um sicher zu gehen! Ich würde dir raten, ruf bei der Erziehungsberatungsstelle und bei deiner Krankenkasse an und bohr ruhig ein wenig nach - es gibt sicher Hilfe für Euch! Du könntest dir auch überlegen, die Kinder in der kurzen Brückenzeit bis zu deinem Feierabend bei guten Kindergartenfreunden unterzubringen oder du fragst bei einer Tagesmutter an... Alles Gute!

Freistellung zur Pflege eines Angehörigen nach Pflegezeitgesetz.

Leistungsbezug nach dem SGB II Gemäß § 10 Abs. 1 diese Gesetzes ist dem Erwerbsfähigen Hilfeberechtigten jede Arbeit zumutbar, ausser wenn die auszuübende Tätigkeit nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbart und die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Es kann sein das die Krankenkasse (DAK) auch finazielle Mittel zur Verfügung stellt....zB. Haushaltshilfe an 80 Tagen innerhalb drei Jahre

ich hoffe das hilft Ihnen ein wenig weiter und viel Glück mit dem Kampf der Ämter und dem Arbeitgeber.

mfg.

Jeder Elternteil darf bei Krankheit der Kinder 10 Tage zu Hause bleiben. Nicht groß mit dem Chef rumreden, einfach zum Kinderarzt, Situation erklären und fragen ob er Dich für die Zeit krank schreiben würde, bzw eins Deiner Kinder. Dabei sollte es egal sein das ein Elternteil evetnuell immer zu Haus ist.

Oder doch die Alternative mit dem Kindergarten, was ansich ja auch keine schlechte IDee ist. Bestimmt gibt es in Eurer Umgebung auch jemanden dem Deine Kinder und ihr Eltern vertraut und der dann die Kinder um 16 Uhr abholt und sich solang kümmert bis Du zu Haus bist. Es wird ja auch nach der OP noch nötig sein das die Mama unterstütz wird da sie ja nicht gleich wieder komplett fit sein wird. Auch da wäre es doch nur hilfreich die Kinder in den KiGa zu bringen. Wenn ihr die Möglichkeit habt dann nutzt sie, es hilft auch euren Kindern unter anderen Kindern zu sein um so abgelenkt zu werden. Dann können sie zeitweise vergessen das Mama im KH ist und einfach nur Kind sein unter anderen.

Ich wünsche Euch viel Glück. Das wird schon alles funktionieren.

P.S.: Ich war auch im KH da ich eine Bandscheiben OP hatte und musste mir auch was für meine Tochter überlegne. Familie 500km weit weg und ich alleinerziehend. Kind einfach bei befreundetet Familien untergebracht und dann war gut. Sie hat dann auch ganz vergessen das es Mama nicht so gut geht und hatte ihren Spaß in den beiden Familien.