Recht zum Umtausch trotz Stempel auf Kassenbon?

4 Antworten

Verbraucherberatung, dieser Stempel ist bestimmt nicht rechtens.

wenn die schuhe nicht wg. des mangels reduziert waren und deswegen vom umtausch ausgeschlossen sind, hat du natürlich das recht auf rückgabe bzw. ersatz

Wenn der Mangel an den Schuhen sichtbar ist und schon beim Kauf vorhanden war, dann ist das kein Reklamationsgrund, denn den Mangel hättest du vorher bemerken können (Das nennt man "offensichtlicher Mangel"). Aufgrund des Stempels kann man davon ausgehen, dass die Schuhe auf zweite Wahl reduziert waren wegen des Mangels und da ist ein Umtausch normalerweise immer ausgeschlossen.

Der Mangel besteht darin das einer von gut 20 Dekoperlen abgebrochen ist. Da diese Perlen ziemlich groß sind, fällt es stark auf. Leider ist es beim Kauf nicht aufgefallen, da ich nur den anderen Schuh wirklich anprobiert habe.

Wie gesagt, Rabatt wegen Mangel gab es beim Kauf nicht. Will auch nicht das Geld zurück. Umtausch oder Gutschein reichen mir schon.

Kann ich denen mit irgendeinem Gesetz kommen? Sonst verweisen die dort immer nur auf den Stempel.

Marriah89  05.10.2013, 12:05

Das wäre dir ja aufgefallen, wenn du die Schuhe beide anprobiert hättest oder ise vor dem Kauf nochmal angeschaut hättest. Da ist das Recht auf der Seite des Händlers, sie müssen die Schuhe nicht zurücknehmen. Fragen kannst du natürlich, aber da sie die Schuhe vom Umtausch ausgeschlossen haben, wirst du da wohl leider Pech haben