Recht auf Umformulierung im Arbeitszeugnis

6 Antworten

Es kommt bei einem Arbeitszeugnis aber nicht nur auf diesen einen Satz an,sondern der Gesamteindruck ist wichtig.Schau auch hier:

www.zeugnisdeutsch.de

nein, bezweifel das man das erzwingen kann.

Elsacron, verlangen kann man grundsätzlich immer alles, ob dem letztendlich entsprochen wird steht jedoch auf einem anderen Blatt. Du möchtest also dass möchte das die Formulierung "stets zur vollsten Zufriedenheit" in dein Zeugnis aufgenommen wird, bist du denn tatsächlich der Meinung eine, als sehr gut zu wertende Arbeitsleistung und -Weise erbracht zu haben? Falls "ja"- einzig durch das Ändern der allg. Leistungsbeurteilung lässt sich ein fachgerecht erstelltes Zeugnis kaum aufwerten.

Zudem- sollte dieser Sachverhalt vor Gericht entschieden werden müssen ist es in Fällen wo weder der Arbeitgeber nachweisen kann dass du undurchschnittlich gearbeitet hast, noch du belegen kannst dass du überdurchschnittlich zu bewerten bist üblich, dass ein durchschnittliches/befriedigendes Zeugnis zu erstellen ist.

Gruß

Wolf

Elsacron 
Fragesteller
 17.12.2009, 09:47

Das hat sich nicht auf mich bezogen, sondern auf eine Aufgabe aus einem Rechtsfall, aber danke dir vielmals.

Nein warum soll er das, von 3 auf 2 verbessern. Wird schon seine Gründe haben.