Arbeitszeugnis nachträglich ändern lassen möglich?

4 Antworten

Das ist zu lange her. Die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses sinkt nach so langer Zeit.

Nach d er Zeit kann das schwierig werden. Aber nett versuchen kannst Du es doch auf jeden Fall mal.

Ich hatte mal eine Zeugnisveränderung nach 6 Monaten.. weil mir da, bei Anmeldung für eine Fortbildung auffiel, dass etwas nicht genannt wurde, das ich als selbstverständlich ansah.. die IHK aber explizit genannt haben wollte.

Also höflich angefragt.. mit Zusatz postwendend gekriegt und das Ausstellungsdatum war weiterhin das des 1. Zeugnisses.

Du kannst es ja  mal versuchen, ob das Zeugnis nach so vielen Jahren abgeändert wird. Mir wäre das ja ein bißchen peinlich, nach so langer Zeit um einer zusätzliche Ergänzung zu bitten (Ausstellungdatum bleibt natürlich das Gleiche). Alternativ kannst Du doch bei den Bewerbungen einfach erwähnen, dass die Kündigung aus betriebstechnischen Gründen erfolgte und einfach an die Kopie des Zeugnisses die Kopie der Kündigung anhängen. lg Lilo


DarthMario72  22.06.2015, 10:46

Guter Vorschlag

FoxiLove3 
Fragesteller
 22.06.2015, 10:55

Mir wäre es sogar nicht nur ein bisschen peinlich ;-), deswegen frag ich ja hier mal so ganz unverhohlen :) aber deine Idee find ich gar nicht mal so schlecht! Danke dafür

verreisterNutzer  22.06.2015, 13:09
@FoxiLove3

Ich würde die Kündigung -sofern das Änderungsbegehren scheitert- den Bewerbungsunterlageb zwar nicht gerade als Kopie beifügen, den potentiellen Arbeitgebern diesen Nachweis bei Bedarf jedoch anbieten.

LiselotteHerz  23.06.2015, 06:43
@FoxiLove3

Gern geschehen. Viel Erfolg bei Deinen Bewerbungen.

Wenn es betriebsbedingt war, ist es auf jeden Fall sinnvoll, wenn es im Zeugnis steht. Aber nach 4 Jahren noch was ändern zu lassen, dürfte schwierig sein, da musst du auf die Kulanz des Ex-AG hoffen.

Falls sie das ändern, müsstest du darauf achten, dass trotzdem das Ausstellungsdatum nicht das aktuelle Datum ist, sondern dass es mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt.

verreisterNutzer  22.06.2015, 13:14

Die Grundlage ist §195 BGB (3-jährige Verjährung ab Ende des Ereignisjahres).