Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis bei Honorartätigkeit?

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Als Honararkraft stellt man eine Rechnung und gibt die Gegenleistung. Es ist eigentlich nichts anderes wie eine Dienstleistung, die man erbringt. Es gelten hier keine Arbeitnehmerrechte. Man kann eine Referenz erbitten und fragen wie der "Kunde" zufrieden war. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Mein Tipp, wenigstens eine Bescheinigung über den Zeitraum der Tätigkeit erbitten.

Als Honorarkraft kann man die Zeit allerdings im Lebenslauf auch als Honorarstelle angeben und eventuell eine eigene Auftstellung der Tätigkeit als Bescheinigung einlegen.

Vielleicht klappt das so.

also einen link habe ich nicht , aber ich weiss von meinen früheren Kollegen, die auf honorarbasis gearbeitet haben, dass die K E I N Arbeitszeugnis bekommen haben . es lag daran, dass sie ja eigentlich nicht als richtige Arbeitnehmer eingestellt waren, sondern eher freiberuflich ohne den typischen Arbeitnehmerstatus.

Ich bin ausgebildeter Bürokaufmann und studiere Wirtschaftsinformatik, daher ist es mir peinlich zugeben zu müssen das ich nicht weiß wo es steht, doch die Antwort ist:

Ja, auf Verlangen