Recht auf qualifiziertes Zeugnis bei Zeitarbeitfirma?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Silberfisch,

hier scheint mir doch einiges durcheinander zu gehen.

ich habe im internet gelesen, dass man als Angestellter einer Zeitarbeitsfirma (Entleiher) meist ein einfaches Zeugnis bekommt. Auf Anfrage kann man wohl auch ein qualifiziertes Zeugnis bekommen.

Die Unternehmen bei denen man eingesetzt war hätten eine Mitwirkungspflicht.

Jetzt habe ich aber auch irgendwo im Internet gelesen, dass man ein qualifiziertes Zeugnis als Arbeitnehmer verlangen kann. Das hört sich recht fakultativ seitens des Arbeitnehmers an. Wenn ich als Arbeitneher ein qualitatives Zeugnis bei einer Zeitarbeitfirna verlange, sind diese dann verpflichtet dem nachzukommen oder ist das für diese dann auch mehr fakultativ?

Zum einen ist, dein Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma der Verleiher, zum anderen sagt der § 109/1 GewO

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Dieser Anspruch besteht beim Mitarbeiter einer ZA, genauso wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, gegenüber seinem Arbeitgeber. Hier steht im Übrigen nicht dass er dir dein Zeugnis unaufgefordert ausgestellt werden muss, du musst es explizit anfordern und wenn du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest dann musst du dies ausdrücklich verlangen.

Selbstverständlich muss dein Arbeitgeber auf die Informationen und Beurteilungen, die ihm vom Einsatzunternehmen bzw. dem Entleiher vorliegen, zurückgreifen.

Da die von ZAs ausgestellten Arbeitszeugnisse nicht selten recht problembehaftet sind, rate ich dir dringend es nach Erhalt von fachkundiger Seite gegenlesen zu lassen. Hierfür empfehle ich dir http://arbeits-abc.de/forum/

Auch in diesem Forum gibt es Leute, die sich sehr gut mit Zeugnisbewertungen auskennen - daher kann der Fragesteller es beruhigt hier einstellen...!

@verreisterNutzer

Hallo Nightstick,

dann halten sich diese Leute, die sich sehr gut mit Zeugnisbewertungen auskennen recht gut versteckt. Die Antworten die ich hier zu diesem diffizilen Thema lese sind oftmals falsch und nicht nur für den Fragenden- sondern auch für den stillen Mitleser, falls er diese Statements ernst nimmt, nicht selten schädlich.

@dereineWolf

Hallo @dereineWolf - ich weiß nicht, was Dich qualifiziert, hier einen derartigen Kommentar abzugeben. Mindestens zwei meiner "Mitstreiter" sind in Zeugnisbewertungen sehr versiert. Ich selbst habe mehr als 25 Jahre Erfahrung im Personalmanagement - überwiegend in Leitungsfunktionen.

Außerdem bist Du ja jetzt auf einmal da - offensichtlich vom "stillen Mitleser" zum Ratgeber mutiert. Deine obige Antwort ist absolut in Ordnung, und daher sehe ich auch keine Veranlassung, den Fragesteller auf eine anderes Forum umzuleiten. ==> Lass uns doch hier den Leuten weiterhin gemeinsam qualifizierte Antworten zu deren Fragen nach der Ordnungsgemäßheit ihrer Zeugnisse geben...

Gruß Nightstick

@verreisterNutzer

Hallo Nightstick,

einiges von dem das du hier feststellst ist fragwürdig. Vielleicht habe ich aber auch nicht ausreichend deutlich vermittelt was ich zu sagen versuchte? Dann könnte das natürlich auch mein Fehler gewesen sein.

So oder so, hier in Silberfischs Thread hat das nichts verloren.

Weißt du... dass du mehr als 25 Jahre Erfahrung im Personalmanagement - überwiegend in Leitungsfunktionen inne hattest oder hast, so etwas habe ich schon so oft gelesen, das kann ich glauben oder auch nicht.

Versteh´ mich nicht falsch, ich will nicht sagen das das bei dir nicht stimmt, ich habe nur schon zu viele Fälle erlebt in denen das einfach nur Wichtigtuerei war.

Überlege mal, wenn ich dir jetzt wahrheitsgemäß sage dass ich- alleine in den letzten paar Jahren tausende von Zeugnissen im Auftrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesichtet, analysiert und erklärt habe und einige hundert Zeugnisse in vergleichbarem Rahmen verfasst und zum Abschluss begleitet habe kannst du das auch glauben- oder bleiben lassen.

Spätestens wenn ich sage dass ich unter anderem für die vermeintlichen Profis, also für langjährige Personaler aber auch Juristen,- unter anderem für Artbeitsrechtler ihre eigenen Arbeitszeugnisse verfasst habe wirst du meine Angaben auch in Frage stellen.

Aus diesem Grund betone ich das üblicherweise nicht.

Egal, wenn du Fragen hast dann stellst du diese gerne direkt und nicht in jemandes Thread.

Wenn ich der Meinung bin einen Fragesteller an eine andere Instanz verweisen zu sollen, werde ich das nach wie vor tun.

Dir alles Gute.

Du hast nach § 109 Gewerbeordnung schon nach einem Arbeitstag Anspruch auf ein einfaches Zeugnis.

Ein qualifiziertes Zeugnis kannst Du dann verlangen, wenn der AG sich ein Bild über Leistung und Verhalten machen kann. Es gibt da auch Urteile der Arbeitsgerichte, die zwei Monate Beschäftigung schon als ausreichend bewerten (LAG Köln 30.3.01 - 4 Sa 1485/00).

Bitte keine Halbwahrheiten oder Mutmassungen äußern, das hilft keinem!! @Idiealot: Es muss KEINE Gruß- und Dankesformel am Ende des Zeugnisses stehen!! Der AG muss KEIN qualifiziertes Zeugnis ausstellen, ein einfaches reicht - es sei denn der AG VERLANGT ein qualifiziertes Zeugnis! Anerkennen muss man das Zeugnis nicht, wenn es nicht der Wahrheit und dem Wohlwollen entspricht. Sieht das der AG anders muss man es eben dann gerichtlich erstreiten! Mindesanforderungen an ein qual. Zeugnis sind: Das qualifizierte Zeugnis enthält außer Angaben über - die Art des Dienstverhältnisses und - dessen Dauer auch Ausführungen über - die Leistungen und - das Verhalten des Arbeitnehmers (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).

also A beim Entleiher handelt es sich um den Betrieb in dem du eingesetzt bist/warst. Der Verleiher wäre dann in diesem Fall der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma gewesen. Und hier hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wenn Du es wünschst, auch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Das hat Dir die Firma auszustellen. Also nix fakultativ!

Ich denke, jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein ordentliches Zeugnis. Gute Ratschläge speziell fur deine Branche gibt dir deine Gewerkschaft. Du kannst aber auch erstmal zu deinem Personalrat gehen. Die haben oft Tipps oder gute Kontaktadressen.