Muss ich einem Arbeitnehmer den ich innerhalb der Probezeit gekündigt habe ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen oder reicht ein einfaches?

6 Antworten

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Dass der AN Anspruch auf ein einfaches Zeugnis hat, ist Dir ja bekannt. Beim qualifizierten Zeugnis wird es darauf ankommen, wie lange der AN schon beschäftigt war.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt hierzu im Arbeitsrechtkommentar zum § 109 Gewerbeordnung dass ein qualifiziertes Zeugnis sinnvollerweise jedoch nur dann erstellt werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis so lange dauerte, dass der AG sich überhaupt ein Bild über Leistung und Führung des AN machen konnte und dass zum Teil schon zwei Monate als ausreichend erachtet werden (LAG Köln 30.3.01 - 4 Sa 1485/00).

Hexle2  22.06.2016, 13:41

Danke fürs Sternchen

Einfach musst Du geben, ein qualifiziertes "nur" auf Wunsch des MA.

Wobei es außer bei kleinen Krautern sehr üblich ist, ein qualifiziertes sowieso auszustellen. Wohl auch, um das auf jeden Fall erledigt zu haben und n icht irgendwann später doch noch eins ausstellen zu dürfen.

Ob der scheidende MA das dann auch vorlegt bei späteren Bewerbungen, dass entscheidet er selbst.

Im Prinzip braucht man es ja nunmal für einen lückenlosen Nachweis des Lebenslaufes.

verreisterNutzer  22.01.2016, 16:22

(Zitat): "Einfach musst Du geben, ein qualifiziertes "nur" auf Wunsch des MA." (Zitat Ende)

Das ist so leider falsch!

Die §§ 109 GewO und 630 BGB sichern lediglich den Anspruch des
ausgeschiedenen Mitarbeiters. Die einzige Ausnahme bildet ein
Ausbildungsverhältnis, bei dem eine Pflicht zur Erstellung des
Ausbildungszeugnisses existiert. 

Daher muss der Mitarbeiter generell erst einmal ein Zeugnis anfordern (einfach oder qualifiziert) - ansonsten passiert überhaupt nichts!

Führung und Leistung kann immer verlangt werden,bzw.es muß ausgestellt werden,wenn es bewertet werden kann.Nach sechs Wochen sieht das i.d.Regel anders aus als nach einigen Tagen des Arbeitsverhältnisses.Für den Zeitraum der Probezeit reicht ein einfaches Zeugnis aus.Beste Grüße

Ein qualifizietes Arbeitszeugnis musst du nur ausstellen, wenn der Arbeitnehmer es ausdrücklich wünscht.

verreisterNutzer  22.01.2016, 16:15

Zur Korrektheit:

Auch ein einfaches Arbeitszeugnis muss nur dann erstellt werden, wenn der Mitarbeiter es anfordert.

Die §§ 109 GewO und 630 BGB sichern lediglich den Anspruch des ausgeschiedenen Mitarbeiters. Die einzige Ausnahme bildet ein Ausbildungsverhältnis, bei dem eine Pflicht zur Erstellung des Ausbildungszeugnisses existiert. 

"Wegen seiner alles überragenden Arbeitsleistungen und Zusammenarbeit mit den Kollegen mußten wir uns leider von ihm trennen" :-)

Das überzeugt jeden neuen Arbeitsgeber!

SiViHa72  22.01.2016, 10:23

Ironie, hm?

Ansonsten nämlich ggf. sehr anfechtbar und genügend Leute haben rechtschutz bzw. sind in Gewerkschaft.