Darf ich eine Rechnung an ein Gewerbe ausstellen als Privatperson?

8 Antworten

Also, als Privatperson darfst Du keine Rechnung schreiben - selbstverständlich darfst Du aber dem Händler den Empfang des Kaufpreises quittieren

Wenn Du aber, wie ich eben gelesen habe, regelmäßig etwas herstellst und verkaufst, u.U. sogar auch noch "Werbung" machst, dann handelt Du gewerblich und es ist ein Gewerbe anzumelden

Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob Du 20,-- oder 5.000,-- EUR im Monat damit verdienst, alleine die ABSICHT, einen Gewinn zu erzielen und die wiederkehrende bzw. regelmäßige Tätigkeit, reichen als Definition und somit als Grundlage aus.

Als Gewerbetreibender darfst du dann selbstverständlich auch Rechnungen schreiben.

Danke für die Antwort.

Bei regelmäßigem Geschäft musst du ein Gewerbe anmelden. Ist nichts schlimmes - kostet einmal ca, 25 euro. Den Gewinn musst du mit einer einfachen EÜR ermitteln und die dafür zuständigen Formulare bei der Einkommensteuer ausfüllen. Ohne Gewerbe oder mit der sog. Kleinunternehmerregel verzichtest du auf ca. 19% deiner Marge, da du die Mws beim Kauf bezahlst, aber auf deiner Rechnung nicht ausweisen darfst. Mit einem "normalen" Gewerbe stellst du dem Kunden die Nettosumme + Mwst in Rechnung und musst die Mwst abzgl. der Vorsteuer aus der Eingangsrechnung monatlich ans Finanzamt zahlen. Das ist beim Handel mit gewerblichen Kunden vorteilhafter - auch für Kleinunternehmer.

Wenn Du nur 1x dieses Produkt verkaufst wirst Du keine Schwierigkeiten bekommen. Stelle einfach eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Und gut ist. Wenn das häufiger geschieht musst Du eine Steuernummer haben und MwSt. dazu rechnen. Die MwSt musst Du abführen, je nach den Umsätzen monatlich oder 1/4 jährlich. Die Steuernummer bekommst Du von Finanzamt. Schummeln mit Rechnungen lohnt nicht, das Fa. kommt Dir schnell auf die Schliche. Dann machst Du 1x im Jahr eine Einkommenssteuererklärung (Einnahmen + Ausgaben Berechnung)

Wenn es Einzelstücke sind,kannst Du auch eine Rechnung Ausstellen.Schreibst Drunter Verkauf von Privat.Steuern Darfst Du keine Aufschreiben,Du zahlst Ja keine.Verkaufst Du öffer den gleichen Artikel weil Du die Dinge selber herstellst Brauchst Du einen Gewerbeschein,und mußt Dich beim Finanzamt anmelden (Kleingewerbe).Wenn Du Quellenangaben Brauchst Google unter Steuerrecht.Aber Die Auskunft ist schon richtig.

Ich werde diese Artikel öfters verkaufen, allerdings rechne ich nicht mit mehr als 200 Euro gesamten Umsatz pro Monat. Es ist kein Artikel, welcher von mir hergestellt wird, sondern einer, welchen ich an anderen Stelle deutlich günstiger beziehen kann. Ich habe dort eine ordentliche Handelsspanne, welche ausreicht, dass ich meine Lebensgefährtin einmal im Monat ausführen kann ;)

Was muss ich tun, damit ich mit niemanden in Konflikt gerate?

@SchneeMoewe

Dann mußt du ein Gewerbe anmelden. Da du das Produkt kaufst und verkaufst, fällt Mehrwertsteuer an. Das kann man nicht so einfach ohne gewerbe machen.

@Det1965

Dann mußt du ein Kleingewerbe Anmelden.Da Du einen Gewissen Freibetrag hast,Wirst Du eine Steuererklärrung abgeben Müssen.Aber Es gibt auch einen Freibetrag,da wirst Du ich überweg kommen.Wie hoch der zur Zeit ist kann ich nicht sagen.Sagt man Dir aber beim Finansánzamt.

Als Privatperson würde ich keine Rechnung ausstellen, sondern dem Käufer eine Quittung ausstellen. Da kann das Gleiche draufstehen, sieht aber nicht so gewerbsmäßig aus. Damit sollte beiden Seiten geholfen sein.

MwSt darfst du natürlich nicht draufschlagen.

Wenn du öfters Sachen verkaufst, wäre die Rechtslage anders.

Es wird wiederkehrend sein. D.H. das selbe Produkt im Wert von 30 Euro ca. alle 2 Monate. Es ist ein Produkt, was ich selber als Privatperson günstiger einkaufe, und damit folglich bereits eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt erhalten habe. Muss ich mein Produkt dann "netto" verkaufen oder die Quittung einfach nur über den Betrag ausfüllen, den ich erhalten möchte.

Beispiel: Ich kaufe für 11,90 Euro inkl. MwSt ein. (Also netto 10 Euro). Ich möchte das jetzt für 20 Euro verkaufen. Schreib ich dann ganz einfach eine Quittung über 20 Euro und gut ist. Oder muss ich dann "20 Euro netto" draufschreiben?

Vielen DAnk im Vorraus für deine Antwort.

@SchneeMoewe

Bis jetzt kannst du nur 20 Euro ohne Steuer aufschreiben. Mit normalem Gewerbe schreibst du 20 € + 3,80 € MwSt = 23,80 ... Das kostet den Kunden nicht mehr als vorher, daher wird er den Preis akzeptieren.

du zahlst 3,80 (MwSt) - 1,90 (VorSt.) = 1,90 per Umsatzsteuererklärung ans FA. Bleiben dir 10 Euro Gewinn (statt 8,10). Davon kannst du für die Einkommensteuererklärung noch jede Menge Büro und Fahrkosten absetzen.

@Jorgfried

Danke für die Ergänzung, das hilft mir weiter.

Dann werde ich nun für den ersten Schuss einfach mal eine Quittung ausstellen und mich dann um die Gewerbeanmeldung kümmern.

lg möwe