Rechnung über nicht erbrachte Leistung?
Hallo liebe Community,
was würdet ihr zu dem folgenden Sachverhalt sagen:
Wir (Unternehmen) haben vor kurzem eine Beratungsleistung eines externen Beratungsunternehmens in Anspruch genommen. Im Vorfeld hat das externe Unternehmen uns ein Angebot (Überschrift "Angebot Nr. ..") zukommen lassen und dort für die Beratungsleistung voraussichtlich 12 Stunden vor Ort angeschlagen.
Wir haben dieses Angebot angenommen und kurz darauf folgte die Beratungsleistung (externer Berater war vor Ort etc.). Allerdings war dieser nicht wie im Angebot 12 Stunden vor Ort, sondern es ließen sich alles bereits in etwa 3 Stunden abwickeln.
Jetzt haben wir eine "Rechnung vereinbarungsgemäß Angebot Nr ..." über 12 Stunden erhalten - obwohl die Leistung bereits in 3 Stunden erbracht worden ist.
Die Frage: Können wir die Rechnung jetzt um diese 9 Stunden kürzen, da es sich ja um einen erheblichen Minderaufwand handelt und der externe Dienstleister tatsächlich nur 3 Stunden belegbar vor Ort war?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Liebe Grüße
beth01
11 Antworten

Der übliche Weg ist, um eine Rechnungskorrektur zu bitten und solange überhaupt nichts zu zahlen, bis die korrigierte Rechnung vorliegt.
Mit einer Teilzahlung ohne Schriftverkehr begibt man sich selbst in eine eher ungünstige Position, weil man dadurch die Rechnung im Grunde anerkennt.
Da überall Fehler passieren, ist es am klügsten, höflich um Korrektur zu bitten und dabei die genauen Arbeitszeiten des Beraters akribisch aufzuführen. Seriöse Unternehmen akzeptieren das sofort. (bei anderen weiß man dann, dass man da einen Bogen drum machen sollte).

Aufjedenfall! Ihr bezahlt ihn vertraglich ja nach Arbeitsstunden und wenn die Beratung nach 3 Stunden fertig war, braucht ihr ihm keine 12h zahlen.
Die Frage ist, ob er die 12h nicht vlt. wert wäre, wenn sich das ganze so schnell lösen liese & ob ihr ihn für 12h gebucht habt. Falls ihr ihn gebucht habt & der dafür seinen ganzen Tag geblockt hat, dann könnt ihr ihm ja nicht einfach nur 3h zahlen.
Meine Idee wäre den alten Pfuscher vlt. einfach darauf anzusprechen & ihm zu sagen, dass ihr gerne rumknausern wollt & ihm nur 1/4 geben möchtet, weil nicht die volle Zeit dieses alten Gauners in Anspruch genommen habt... oder eben so ähnlich.

So einen frechen Kommentar habe ich selten gelesen. Vielleicht hat sich der Berater einfach nur geirrt.

Naja, einfach kürzen ist vielleicht nicht so ganz die feine englische Art. Zumindest würde ich nochmal Rücksprache halten.
Wenn die 12 Stunden laut Vertrag wirklich "vor Ort" erbracht werden sollten, dann sollte die Rechnung natürlich auch entsprechend gekürzt bzw. korrigiert werden.
Manche Unternehmen berechnen auch gern noch ne "Officezeit" also Arbeiten die nicht vor Ort, sondern im Büro der Firma getätigt werden. Das ist auch vielfach völlig legitim. Vielleicht kommen die damit auf 12 Stunden, aber dann sollte es auch entsprechend auf der Rechnung stehen

Wenn im Angebot ein Stundensatz von xy vereinbart ist, dann zählen die erbrachten Stunden vor Ort, also in der Firma, so nicht im Vertrag steht, dass Vorbereitungsarbeiten ect. in den 12 Stunden enthalten sind.
Ich würde zunächst nichts zahlen, weil man mit einer eventuellen Teilzahlung davon ausgehen könnte, dass die Rechnung akzeptiert wird.
Die Firma ansprechen und erklären lassen, warum 12 Stunden verrechnet werden, der Einsatz vor Ort nur 3 Stunden betrug.
Wir kennen die Vertragsinalte nicht. Vielleicht ist eine Klausel im Vertrag enthalten, welche es rechtfertigen 12 Stunden zu berechnen.

Ich würde dort anrufen bzw. es auch schriftlich schicken, dass Du um Prüfung der Zeiten bittest, da der Berater nur 3 statt der zuerst veranschlagten 12h vor Ort war.
Bezahl schon mal die unstrittigen 3h.