Angebot eines Handwerkers verbindlich?
Angebot Handwerker über 32 Stunden Arbeitszeit.
Tatsächlicher Aufwand: 21 Stunden (inkl. Fahrzeit)
Rechnung aber lautet über 32 Stunden.
Kann ich die Rechnung entsprechend kürzen? Davon gehe ich aus, da ein Angebot ja auch zu einem gewissen Prozentsatz überschritten werden darf.
Wie ist die rechtliche Lage? Gibt es einen Paragrafen, der das alles regelt?
Danke für eure Antwort.
4 Antworten
Jedes Angebot ist unverbindlich. Sollte und steht auch in den meisten schriftlichen Angeboten noch zusätzlich der Passus: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Ausnahme ein Festpreisangebot!
das akzeptierte angebot wird verbindlich !
Hat der Handwerker irgendwelche arbeiten in seiner Werkstatt gemacht? Teile für dich angefertigt oder vorbereitet? Die Stunden müßten natürlich auch bezahlt werden.
Nein, hat er nicht. Er hat zwar "auf dem Weg" Material abgeholt, aber diesen zeitlichen Aufwand habe ich bereits eingerechnet.
Wie erklärt der Handwerker die zusätzliche Zeit? Schreibe ihn an und erbitte eine Erklärung.
Hallo, Novos. Danke für den Link. Hatte ich zwischenzeitlich auch gefunden, leider noch keinen entsprechenden verbindlichen Paragrafen.
9 Stunden Arbeitszeit zu je 45 Euro sind schon happig.
mit dem Stundenpreis muss man rechnen, der ist normal, manche rechnen 50€
Das war ein individuelles Angebot das sie akzeptiert haben ; sein Fehler war die Zeitangabe . Hätte er sie besser gekannt , hätte der Mitarbeiter länger gebraucht , ev 29,5 Std. ces la vie .
Gar nicht. Seine lapidare Antwort war, dass ich das Angebot ja angenommen hätte...