Handwerker Angebot pauschal und freibleibend gleichzeitig?

4 Antworten

Du kannst das Angebot annehmen unter der von dir gestellten Bedingung, dass der Preis damit fix ist und Mehrkosten ausgeschlossen sind. Wenn er dann ja sagt, ist der Vertrag verbindlich für beide Seiten.

Freibleibend bedeutet m.E. in diesem Fall, dass er sich nicht endlos daran binden will. Es können ja externe Preissteigerungen kommen, die er momentan nicht abschätzen kann. Ich würde das vorher im Gespräch klären und dann ggf. schriftlich bestätigen.

Freibleibend bedeutet nicht, dass das Angebot insgesamt nicht bindend ist, sondern das der Handwerker sich die Auftragsannahme vorbehält. Nach Annahme ist das Angebot verbindlich

,,Freibleibend"...dieser Begriff wird geradezu inflationär verwendet, gerade im Bereich von Angeboten. Oftmals wissen die Anbieter gar nicht, was es genau bedeutet, man hat das einfach ,,schon immer so gemacht"!

Ein ANGEBOT ist rechtlich gesehen ein bindender Vorschlag eines Kaufvertrages. Steht da nun freibleibend, handelt es sich eben nicht um ein Angebot im rechtlichen Sinne und der Handwerker muss auch nicht annehmen, wenn Sie dazu Ja sagen.

Wenn er annimmt, ist er allerdings an sein Angebot gebunden!

Einfach etwas draufschlagen auf den Rechnungsbetrag geht nicht, er muss Ihnen dann zumindest die Mehrarbeit, die über das Angebot hinaus ging, nachweisen, z.B. Erschwernisse, die man vorher nicht wissen konnte o.ä.

Frei bleibend ist das nur für einen bestimmten Zeitraum. Aber so lange ihr noch keine gleich lautende Willenserklärung abgegeben habt, ist alles noch offen und "frei bleibend"