Rechnung stellen ohne Gewerbeanmeldung möglich?
Hallo,
ich arbeite nebenberuflich auf 450-Euro Basis als Türsteher in einer Diskothek.
Jetzt wurde ich gefragt, ob ich in einem anderen Club arbeiten möchte - dies aber nur auf Rechnung. Es geht erst einmal um eine einmalige Sache, der Verdienst wird sich auf 100-150 Euro für den Abend belaufen. Da ich dort nicht regelmäßig arbeite, möchte ich kein Gewerbe extra anmelden. Eine Steuernr. ist -falls notwendig- noch vorhanden, da ich vor einigen Jahren bereits ein Gewerbe angemeldet hatte (allerdings in einem anderen Bereich). Ist es möglich, eine Rechnung zu schreiben?
Falls ja, wie schaut es bei mehrmaliger Arbeit (jedoch nicht häufiger als 1 mal pro Monat) aus?
Gruß
der Helge
5 Antworten
Man darf auch gewerblich auf Probe tätig sein ohne Anmeldung und Rechnungen schreiben.
Die genauen Grenzen kenne ich jedoch nicht. Denke bis 450 € monatlich, da die auch als Nebeneinkommen verdient werden dürfen. Das vermute ich jedoch nur.
Vielleicht kann das jemand anders genau beziffern
Na dann hatte ich halt das Glück besonders nette Bedienstete anzutreffen, denn der Vorschlag erst mal ne Weile zu testen und wenn ich dabei bleiben will, es sodann rückwirkend anzumelden. Das wäre kein Problem.
Und genau so habe ich es damals dann auch gemacht. Nach 4 Monaten habe ich es rückwirkend angemeldet und es gab keinerlei Probleme :D
Wenn es bei dir auch um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ging, sollte man diese "nette Bedienstete" feuern !
Falls die Geschichte überhaupt stimmt.
Was soll das @PatrickLasson? Mich unbekannter Weise als Lügne hinzustellen ist ganz schön vermessen. Du musst es ja nötig haben.
Übrigens, das was Du hier betreibst grenzt bereits an GF-Stalking. Seit Tagen geht das so. Schreib Deine eigenen Antworten.
Übrigens, das was Du hier betreibst grenzt bereits an GF-Stalking.
Ich nutze nur die Möglichkeit, Antworten zu kommentieren.
Schreib Deine eigenen Antworten
Tu ich ja. Sind etwas über 8000 inzwischen.
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Was soll das? Was glaubst Du eigentlich wer Du bist? Schreib gefälligst Antworten auf Fragen anstatt andere Antworten mit Halbwahrheiten zu übertünchen. Du stalkst mich und Andere hier über´s Profil.
Ich gebe Dir die Erlaubnis Dich aus meinem Kommentardunstkreis zu entfernen.
Warum sollte er ? Ist doch richtig was er schreibt !
KK
Schreib gefälligst Antworten auf Fragen anstatt andere Antworten mit Halbwahrheiten zu übertünchen.
Es wäre schön, wenn deine Antworten wenigstens Halbwahrheiten wären.
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Um dich mal selbst zu zitieren: "Was glaubst Du eigentlich wer Du bist?"
Ich bin ein Souverän und Du Personal :-D
Du hast wirklich Probleme mit der Sprache.
Das Bewachungsgewerbe ist eines der weniger erlaubnispflichtigen Gewerbe (§ 34a GewO). Um diese Erlaubnis zu bekommen, brauchst du auch einen anderen Sachkundenachweis, als ein angestellter Bewacher. Auch sind die Bebedingungen für die Erlaubnis recht hoch (Vermögensprüfung).
Du darfst also auch nicht einmal als Selbständiger ("auf Rechnung") als Türsteher (oder sonstige Bewachungsaufgaben) arbeiten. Man darf ja ohne Führerschein auch nicht mal "einen Abend zur Probe" autofahren !
Solltest du erwischt werden, droht ein Bußgeld im 4-stelligen Bereich !
Ob man einen Probelauf machen kann wage ich zu bezweifeln. Die Frage ist auch ob das überhaupt was bringt. Denn wann wäre eine Probe beendet?
Dem Finanzamt ist das mit der Gewerbeanmeldung für die Steuererklärung egal. Ob die allerdings eine Meldung an das Gewerbeamt machen kann ich nicht sagen.
Außerdem wärst Du wenn was passiert auch nicht versichert. Jedenfalls nicht was die Berufsgenossenschaft und damit die Unfallversicherung angeht. Und häufig passiert ja genau dann das, was jahrelang nicht vorgekommen ist. Jemand sucht Ärger und verletzt Dich.
Dann gibt es noch ein Risiko. Das der Scheinselbständigkeit. Beide hättet ihr noch ein Problem mit der Rentenversicherung. Denn die prüfen auch ob Selbständigkeit gegeben ist oder nicht. Da kommen dann schnell Beträge zusammen. Etwa 40% vom Lohn. Nach drei Jahren kommt da ein Summe zusammen.
Ich würde so etwas nur anfangen, wenn ich tatsächlich größer werden wollte. Zudem bin ich mir gar nicht sicher, ob Du dazu nicht dann die Sachkunde nach Gewerbeordnung benötigst. Schließlich geht es ja um das Bewachungsgewerbe. Da solltest Du Dich auch schlau machen und nicht bei anderen, sondern beim Gewerbeamt anfragen. Jedenfalls was Du brauchst und was das kosten würde.
Man darf als Privatperson Rechnungen schreiben, glaube bis 720€ im Jahr. Wichtig ist halt, dass die Einnahmen dann auch in der Steuererklärung stehen und eine Steuernummer brauchste auch vom FInantamt, keine AHnung inwiefern die gilt, die du da hast.
Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn das ganze riecht sofort nach Scheinselbständigkeit und in der Gastro taucht sehr oft der Zoll auf und schaut auf solche Arbeitsverhältnisse. Meiner Meinung nach will sich der Diskobetreiber um die vorgeschriebenen Abgaben drücken. Als Türsteher lebt man nicht gerade ungefährlich und ich würde mich nie auf so einen dubiosen Deal einlassen, wo ich dann die ganze Verantwortung tragen soll und das ganze für lächerliche 450 Euronen im Monat.
Das darf man definitiv nicht ! § 14 GewO sagt, dass man sich gleichzeitg mit dem Beginn der Tätigkeit anmelden muss. Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- oder Gewinnfreibeträge oder Probeläufe.