Darf ich als Grafikdesigner eine Rechnung ohne Gewerbe schreiben?
Habe einen Auftrag privat für eine befreundete Ärztin angenommen, nun aber braucht ihre Praxis eine Rechnung dafür. Ich arbeite als Angestellter und habe kein eigenes Gewerbe, darf ich trotzdem eine Rechnung ausstellen. Muss allerdings dazu erwähnen, dass ich mich in den nächsten zwei Monaten Selbstständig machen werde. Nur können die nicht so lange mit der Rechnung warten. Sie brauchen es noch diese Woche. :/ Weiß jetzt nicht wirklich was ich machen soll... :S
6 Antworten
Hier sollten so manche mit ihrem Halbwissen einfach mal die Klappe halten. Was teilweise an Murks erzählt wird, geht auf keine Kuhhaut.
darf ich trotzdem eine Rechnung ausstellen.
Kurz und knapp: Ja! Jede natürliche Person darf Rechnungen ausstellen. Wenn es eine einmalige Sache ist, die Einnahmen lediglich in deiner Steuererklärung angeben. Eine Gewerbeanmeldung nicht per se nötig ist.
Muss allerdings dazu erwähnen, dass ich mich in den nächsten zwei Monaten Selbstständig machen werde.
(D)ein Gewerbe kann auch rückwirkend angemeldet werden. Stell deiner Freundin eine Form-gerechte Rechnung aus und am Ende des Jahres das Ganze über dein Gewerbe beim Finanzamt anzeigst.
Wenn du eine Gewerbe nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anmelden möchtest, in der Rechnung auch keine USt ausweisen solltest. Folgende Angaben sollten in einer form-gerechten Rechnung stehen:
- Dein Name + Anschrift
- Name deiner Freundin + Anschrift
- Liefertermin
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Aufgeschlüsselte Netto-Beträge samt Steuersätze (entfällt bei dir!)
- Datum
- Rechnungsnummer
- Deine Steuer-Identifikationsnummer
Wenn bei dir der Rechnungsbetrag 150,-€ nicht übersteigt, handelt es sich um eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Dann sind weitaus weniger Angaben erforderlich.
- Dein Name + Anschrift
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Datum
- Brutto-Betrag + enthaltene USt
Wenn du ein Gewerbe nach § 19 UStG anmeldest, respektive keine USt zahlst, kommt anstelle des Brutto-Betrags samt USt lediglich der »Netto-Betrag« dort hin. Zusätzlich sollte dann auf der Rechnung darauf hingewiesen werden, warum keine USt ausgewiesen werden. Beispielweise
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Das war's eigentlich schon. Trotz alle dem dich nochmal bei deinem Steuerberater und/oder Finanzamt schlau machen solltest.
LG medmonk
Ja, absolut richtig. Damit ist alles gesagt.
Laut Google braucht man als Grafikdesigner kein Gewerbe anzumelden, da ein Grafikdesigner ein Freberufler ist und somit keine Gewerbesteuer zahlen muss. Ich muss zum Finanzamt und mir eine Steuernummer besorgen, mehr nicht.
So ist es. machen wir seit fast 30 Jahren, einschl. Finanzamtsprüfung nach etwa 20 Jahren. Alles o.k.
Jein, so pauschal und allgemein gültig kann man es nicht sagen. Grafikdesign kann eine freiberufliche Tätigkeit sein, u.U. jedoch auch dem Kunsthandwerk (Gewerbe) zugesprochen wird. Warum das so ist bzw. so sein kann? Kurz und knapp vereinfacht herunter gebrochen, sind bei einer freiberuflich angemeldeten Tätigkeit keine gewerbliche Veräußerung von Produkten möglich.
Ausführlicher kannst du es unter anderem auch im Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nachlesen.
Auch folgende »Gründertipps für Grafiker« mal gründlich durchlesen.
Alles weitere habe ich ja bereits im meiner direkten Antworten zu deiner Frage beantwortet.
Dann melde morgen dein Gewerbe an, Problem gelöst.
Wenn es bei einer einmaligen Sache geblieben wäre, hättest du es als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) deklarieren können.
Aber da du dich eh selbständig machen willst, ist die zeitnahe Gewerbeanmeldung sicher der sinnvollste Schritt.
Als Grafiker bist du freiberuflich und meldest KEIN Gewerbe an.
Das stimmt so pauschal nicht.
Wer Auftragsarbeiten anfertigt, handelt nicht freiberuflich künsterlich i.S.v. § 18 EStG sondern gewerblich.
Ein Künstler kreiert Werke, meist Unikate, und veräußert diese dann meinetwegen an den Höchstbietenden.
Der Fragesteller macht keine Angaben zur genauen Ausgestaltung seiner Tätigkeit und da tendenziell der Begriff der Freiberuflichkieit inflationär repräsentativ gerne für alle Selbständigkeiten angeführt wird, wollte ich damit herausstellen, dass tatsächlich die überwiegende Mehrzahl aller selbst. Tätigkeiten gewerblich ist.
Das stimmt leider nicht. Auftragsarbeiten sind definitiv kein Kriterium für eine Freiberuflichkeit. Designer und Grafiker Entwerfen und Gestalten und räumen Dritten Nutzungsrechte zur Verwertung ein.
Sobald die Ärztin deine Rechnung als Kostenaufwand geltend macht, wird das Finanzamt prüfen, ob du diese Einnahme versteuert hast. Wenn du keine SteuerNr. angegeben hast, kann sie mit deiner Rechnung nichts anfangen.
Nein .. entweder du meldest ein Gewerbe an bzw. freiberufliche Tätigkeit, oder der Auftraggeber zahlt ein Gehalt, mit Sozialabgaben und Lohnsteuerabzügen, Versicherung bei der Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber könnte übrigens schon Ordnungswidrigkeiten begangen haben, wenn er jemanden beschäftigt ohne ihn bei der Sozialversicherung anzumelden. Oder wenn er einen Unternehmer beauftrag, ohne dessen Unternehmereigenschaft zu prüfen.
Nein .. entweder du meldest ein Gewerbe an
Jede natürliche Person kann und darf Rechnung ausstellen. Dabei sollte jedoch auf die form-gerechte Schreibweise geachtet werden.
Der Auftraggeber könnte übrigens schon Ordnungswidrigkeiten begangen haben, wenn er jemanden beschäftigt ohne ihn bei
Sorry aber selten so einen Käse gelesen.
dann erzähl das der Steuerfahndung oder der Bundespolizei (deren Besuch ich niemand wünsche) ... die werden das sicher einsehen, das es Käse ist, Sozialabgaben zahlen zu müssen oder ein Gewerbe anzumelden.
Und klar, selbstverständlich kann ich eine Rechnung/Quittung ausstellen, wenn es um eine Transaktion aus dem privaten Bereich geht, z.B. einen Autoverkauf.
dann erzähl das der Steuerfahndung oder der Bundespolizei (deren Besuch ich niemand wünsche) ... die werden das sicher einsehen, das es Käse ist
Putzig! Spaß bei Seite. Hier gibt es kein Beschäftigungsverhältnis sondern lediglich die Inanspruchnahme einer Dienstleistung. De facto hat der Auftraggeber nichts aber auch rein gar nichts mit den Sozialabgaben und Co. des Dienstleisters am Hut.
dann erzähl das der Steuerfahndung oder der Bundespolizei
Bei gescheiter (sauberer) Buchführung braucht man denen nichts erzählen bzw. stehen die erst gar nicht auf der Matte, da überhaupt kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Selbst wenn ich nur als Outsourcing-Partner an Projekt X mitwirke es nicht zutrifft.
In diesem Fall könnte man die erbrachte Dienstleistung durchaus noch als Freundschaftstdienst verbuchen. Fragesteller/in müsste seiner/ihrer Freundin so lediglich den Erhalt des Geldes quittieren. Diese könnte die Aufwendung dann als Betriebskosten absetzen.
Wenn finanziell entschädigte Freundschaftsdienste 256,-€ im Jahr nicht übersteigen, müssen diese bei der Steuer nicht einmal angeben werden. Hier zwar auf Grund der Fragestellung nicht relevant, trotzdem mal der Vollständigkeit halber kurz erwähnen wollte.
LG medmonk
So ein Stuss!
Als Grafiker bist du freiberuflich und meldest KEIN Gewerbe an. Wenn du dann erfolgreich bist zahlst du auch keine Gewerbesteuer. Reiche auf Nachfrage "Kunstwerke" von dir beim Finanzamt ein.