Einlass in Diskothek verweigert
Kann ein Türsteher mir den Einlass trotz gültiger Ausweise verweigern? Ich wurde am Eingang zur Diskothek wie dort üblich um meinen Ausweis gebeten und habe diesen anschließend auch vorgezeigt. Der Türsteher hat mich nach einem zweiten gefragt woraufhin ich zwei weitere (gültige und echte) Ausweise vorgezeigt hatte, nachdem er mir immernoch nicht wirklich glauben wollte habe ich meine Bankomatkarte hergezeigt und Fragen zu meinen Daten beantwortet. Meine Frage ist nun ob ein Türsteher mir den Einlass trotz drei Ausweisen verweigern kann und wenn ja, welche oder ob ich rechte habe wie Schadenersatz oder die Rechnung der Taxifahrt nachhause, etc.
Danke im Voraus für die Antworten
6 Antworten
mich wundert es jetzt schon, dass Du DREI Ausweise hast, aber... Letztendlich hat der Türsteher das Recht Dir den Eintritt in die Discothek zu verweigern, weil ihm z.B. Deine Nase nicht gefällt... Es steht Dir natürlich frei Dich bei der Geschäftsleitung der Discothek über ihn zu beschweren. Ob Du hiermit Erfolg haben wirst, möchte ich doch bezweifeln...
Die Beschwerde wird ganz bestimmt nicht fruchten, da der Türsteher genau seinen Job gemacht hat. Wenn jeder einfach so reinkönnte, dann bräuchte man gar keinen Türsteher.
Er hat das Hausrecht, wenn ihm deine Nase nicht gefällt oder du nicht ins Klientel passt dann braucht er dich nicht reinlasen.
Wie kann man mehrere Ausweise haben? Das sind dann wahrscheinlich eher so Bibliotheksausweis, Vereinsausweis, usw.
Nimm deinen Perso mit und gut ist. Der Türsteher hat das Hausrecht und er bestimmt, wer rein kommt und wer nicht. Du bist dort Gast. Bei Fremden kommst hast du auch kein Recht auf Einlass, nur weil du irgeneinen Ausweis vorzeigst. Die Fahrt dorthin war ausschließlich auf dein eigenes Begehren und ist natürlich von dir zu zahlen.
Wieviel Ausweise hat ein Mensch? Ich hab bloß einen.........
Hat er seine Weigerung begründet? Wenn nicht, Geschäftsführer kontaktieren.
Was er nicht braucht, ist mir egal. Wenn es keinen Grund gab, würde ich mich weiterwenden.
Genau diese Tätigkeit zu entscheiden wer rein darf und wer nicht hat der Geschäftsführer an den Türsteher übertragen. Und dieser hat sich dagegen entschieden. Was soll der GF da anders entscheiden? Der sagt nur gelesen, gelacht, gelöscht.
Der Türsteher hat auch einen Mund, den er benutzen kann, um den Grund (seines Geschäftsführers) zu benennen. Oder sind Türsteher stumm?
Ein Türsteher darf dir den Einlaß verwehren. Er muß dieses auch nicht begründen. Deine Taxifahrt mußt du aus eigener Tasche zahlen.
Er braucht nicht zu begründen, weshalb er keinen Einlaß gewährt.