Ich habe gearbeitet ohne Gewerbeschein, trotz Gewerbepflicht - gibt das eine Strafe?

1 Antwort

Also, wer ein Gewerbe nicht angemeldet hat muss (!!!) die Gewerbeanmeldung unverzüglich nachholen.

Da du schreibst, dass du schon Rechnungen gestellt hast, gehe ich mal davon aus, dass du das Gewerbe zumindest dem FA gemeldet hast. Ansonsten musst du auch dies unverzüglich nachholen.

Ich versuche es mal ganz einfach zu erklären: Wenn man eine Gewerbeanmeldung "vergisst" gibt es i.d.R. zwei Möglichkeiten: Man holt die Anmeldung vor "Entdeckung" nach und hat relativ wenig zu befürchten oder man holt sie nicht nach, das FA o.ä. entdecken dies und es könnte "unangenehme" Folgen haben.