Rechnung stellen bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo,
ich werde ein 6-wöchiges Praktikum absolvieren, das die Bedingungen einer (sozialversicherungsfreien) kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Das wurde mir von der Firma auch so bestätigt, jedoch wurde zugleich hinzugefügt, dass man davon ausgeht, dass ich dann eine Rechnung stellen werde.
Das ist doch aber ein Widerspruch in sich, oder? Denn im einem Fall wäre ich ja Angestellter (von mir angestrebt), während ich im anderen Fall als Selbständiger arbeiten würde. Da ich kein Gewerbe (im konkreten Fall: keine freiberufliche Tätigkeit) angemeldet habe, darf ich doch auch gar keine Rechnung schreiben, oder? Es handelt sich übrigens (erst einmal) um eine einmalige Tätigkeit.
Soll ich einfach auf ein Angestelltenverhältnis drängen oder ergibt sich eine unkomplizierte Möglichkeit, hier auf Rechnung zu arbeiten?
Danke Martin
2 Antworten
Ich denke, die Frage der Scheinselbstständigkeit stellt sich bei einer nur kurzfristigen und damit nicht "nachhaltigen Tätigkeit" (so das Amtsdeutsch) wohl eher nicht. Allerdings muss man natürlich unterscheiden, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne eines Angestelltenverhältnis handelt (was der normale Fall wäre), oder um eine Honorartätigkeit - das wäre die andere beschriebene Alternative. Für eine Honorartätigkeit brauchst du jedoch kein Gewerbe angemeldet haben! Diese Einkünfte müssten bei der jährlichen Steuererklärung entsprechend als Einkünfte aus Honorartätigkeiten angegeben werden und erhöhen das steuerpflichtige Einkommen. Diese Vorgehensweise ist aber rein rechtlich gesehen durchaus denkbar.
Gewerbe anmelden nicht, aber als Freiberufler beim Finanzamt schon, oder? Und dann käme in meinem Fall wohl auch noch Versicherung über die Künstlersozialkasse etc. hinzu. Das scheint mir ein ziemlicher Aufwand für 6 Wochen Arbeit.
Vorsicht:
Was das Unternehmen von dir verlangt, erfüllt den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit! Diese ist strafbar (da Steuerhinterzug)!
Da es sich ja um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, muss das Unternehmen ohnehin keine Abgaben an die Sozialversicherung zahlen...