Kann ich auf Lohnsteuerkarte und auf Rechnung gleichzeitig arbeiten?

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Ja, das kannst du definitiv, aber du musst dann in der Steuererklärung diese Einnahmen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage S) oder aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G) jeweils gesondert ausweisen. Alle Einnahmen werden dann zusammengefasst und daraus wird die zahlbare Einkommensteuer errechnet. Du kannst gleichzeitig Einnahmen aus allen möglichen Quellen haben: angestellte Tätigkeit, freiberuflich, Immobilien, Aktien, dafür gibt es die einzelnen Anlagen zur Steuererklärung. Insofern dein Arbeitgeber kein Problem damit hat, ist das ok. Aber du solltest ihm das melden sonst wäre das evtl. ein Kündigungsgrund.

Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn ein entsprechender Passus in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn die Branchen kokurrieren, wird es sicher kritisch... Freiberuflich ist nicht gleich gewerblich - also bitte prüfen, ob Du ein Nebengewerbe anmelden musst (die Freiberufler sind ein recht kleiner Kreis von Lehrern, Anwälten,Ärzten, Künstlern etc.). Die Gewerbeanmeldung findest Du im Internet. Wenn Du die abgibst, bekommt das Finanzamt eine Kopie durch die Gemeinde und Du erhälst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Du unter 17.500 € Umsatz pro Jahr bleibst, kannst Du auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, darfst sie dann aber auch nicht ausweisen und keine Vorsteuer absetzen.

Ja, das geht. Arbeite hauptberuflich auf Steuerklasse V u. gebe Nachhilfe nebenbei. Dort bin ich freiberuflich eingestellt. Allerdings gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze. Du solltest aber trotzdem Deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis bitten, dann gibts keine Probleme.

Steuerlich geht das, aber es gibt Arbeitgeber, die eine zweite Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

mit der anmeldung für ein nebengewerbe ist das durchaus möglich sprech aber trotzdem mal mit deinem steuerberater über dein vorhaben

mfg