Rechnung schreiben als arbeitslose?

2 Antworten

Schreibe eine Rechnung über Saisonbeschäftigung auf Weihnachtsmärkten. Du darfst aber KEINE Mehrwertsteuer aufführen.

kickback 
Fragesteller
 30.12.2012, 12:49

Danke, für die schnelle Antwort! Das heißt, ich brauche keine Steuernummer, sondern schreibe einfach, dass ich meine Leistungen für 850 Euro in Rechnung stelle?

Um eine Rechnung stellen zu können, bedarf es keiner Voraussetzungen, weder Gewerbeanmeldung noch Steuernummer noch sonstwas.

Aber Du musst Deine Einnahmen in der Steuererklärung angeben, wenn Du bisher nicht zur Abgabe einer solchen verpflichtet warst, wirst Du es dank dieser Einnahmen.

Möglicherweise musst Du die Einnahmen auch Deiner Krankenversicherung melden (falls die Beiträge einkommensabhängig sind).

Ich würde mich nicht darauf einlassen (oder nur gegen Aufpreis - schließlich will der Arbeitgeber damit sowohl Sozialabgaben sparen als auch seinen Bürokratieaufwand auf Dich abwälzen), sondern darauf bestehen, dass Dir Lohn aus einem Arbeitsverhältnis zusteht. Die Tätigkeitsbeschreibung "auf dem Weihnachtsmarkt auszuhelfen" klingt nämlich nicht nach selbständiger Tätigkeit, sondern nach weisungsgebundener Arbeitnehmertätigkeit.

kickback 
Fragesteller
 30.12.2012, 14:05

Na prima. Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich drauf verzichtet. Aber gut, ich bin ja selber Schuld, wenn ich mich im Vorfeld nicht richtig schlau mache, sondern über dritte kommuniziere.

Auf jeden Fall ist es gut zu wissen, dass ich denen einfach so eine Rechnung schreiben kann. Ohne Mehrwertsteuer dann. Danke!

TomRichter  30.12.2012, 14:44
@kickback

Aber gut, ich bin ja selber Schuld, wenn ich mich im Vorfeld nicht richtig schlau mache,

Prinzipiell muss ich Dir da schon zustimmen, aber das heisst nicht, dass Du auf die Wünsche des Arbeitgebers eingehen musst. Denn wenn nicht nachweislich anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen, an die er sich halten muss.

Allerdings - Ärger und Aufwand hast Du in jedem Fall, egal ob Du auf Lohnzahlung klagst oder eine Steuererklärung machst.

Wenn es tatsächlich oder angeblich keine Vereinbarung gab - woher kommt die Zahl von 850 Euro? Was hindert Dich daran, die Rechnung über einen höheren Betrag zu schreiben? Als Anhaltspunkt würde ich das nehmen, was der Arbeitgeber an eine Leiharbeitsfirma zahlen müsste, wenn er dort die von Dir erbrachte Leistung einkauft.

TomRichter  30.12.2012, 14:52
@kickback

Vielleicht ein Trost: Die Einkommensteuererklärung solltest Du unabhängig von der Frage, ob Du dazu verpflichtet bist, machen, denn wenn Du nur während eines Teils des Jahres Lohn bezogen hast, wurde Dir zuviel Lohnsteuer abgezogen.

kickback 
Fragesteller
 30.12.2012, 15:19
@TomRichter

mal ganz doof gefragt: Was hätte ich davon, wenn ich die Rechnung höher stelle? Letzendlich sind die 850 Euro der Lohn für die Stunden, die ich gearbeitet habe.

blackleather  30.12.2012, 17:50
@TomRichter

Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich drauf verzichtet. Aber gut, ich bin ja selber Schuld, wenn ich mich im Vorfeld nicht richtig schlau mache, sondern über dritte kommuniziere.

Du bist auch selbst schuld, wenn du Informationen zu einem rechtlich derart wichtigen Thema in einem Laienforum wie diesem hier suchst, statt sie bei Fachleuten einzuholen, die dafür ausgebildet sind (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater).

TomRichter  30.12.2012, 18:50
@blackleather

Dem Rat, einen Fachmann aufzusuchen, möchte ich ja gar nicht widersprechen. Aber gibt es tatsächlich einen Aspekt zu der Frage, der hier nicht beantwortet wurde?

Die grundlegende Entscheidung können auch Fachleute dem/der FragestellerIn nicht abnehmen: Soll er/sie akzeptieren, dass er reingelegt werden soll, oder soll sie Zeit und Arbeit investieren, um dagegen vorzugehen?

TomRichter  30.12.2012, 18:58
@kickback

Das war unter der Prämisse "Wenn es tatsächlich oder angeblich keine Vereinbarung gab". Wenn also der Arbeitgeber beweisbar erklärt, ein Arbeitsverhältnis sei niemals abgesprochen gewesen. Dann war auch kein Stundenlohn abgesprochen.

Ansonsten schließe ich mich dem Kommentar von blackleather an bezüglich Fachmann (Anwalt für Arbeitsrecht), aber auch meiner Antwort auf seinen Kommentar.