Mieter hat Gas nicht angemeldet, was nun?

7 Antworten

Das "Problem" liegt wohl darin, dass der Wechsel beim Grundversorger, also dem Netzbetreiber von Dir zur Mieterin nicht vorgenommen wurde.

Somit hatte die Mieterin keinen Vertrag mit dem Grundversorger und demzufolge konnte sie auch keinen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen, denn dazu hätte sie den Grundversorgervertrag kündigen müssen und das kann sie nicht, so lange der Zähler noch auf Dich läuft. Egal ob beim Grundversorger oder bei einem anderern Lieferanten.

Selbstverständlich bist Du jetzt Schuldner im Vertrag gegenüber Deinem Gasversorger. Gab es denn keine laufenden Abbuchungen von monatlichen Vorauszahlungen?

Deine Mieterin ist dennoch nicht aus der Nummer raus, denn der Mietvertrag wird hoffentlich so abgefasst sein, dass sie selbst das Gas zu zahlen hat. Egal ob sie vom Grundversorger, von einem eigenen Lieferanten oder von Dir versorgt wird.

Sie hätte selbst längst drauf kommen müssen, dass was nicht stimmen kann, wenn sie keine monatlichen Abbuchungen hat. Vermutlich die Haltung "Passt schon so, was juckt mich das."

Fakt ist aber, dass sie das Gas laut Zählerstand verbraucht hat und somit kannst Du im Rahmen der Betriebskostenabrechnung den Gasverbrauch an sie weiter berechnen.

Doof ist nur, dass sie nicht in der Lage sein wird, die Rechnung kurzfristig zu bezahlen und Du deswegen wohl einen sehr langen Atem brauchst. Wende Dich ggf. direkt an das Jobcenter. Vielleicht hat sie Geld unterschlagen.

Nicht vergessen: Dran bleiben, Geld einforderung und wenn es in Raten ist und jetzt nach einem Jahr kannst Du vielleicht schon eine kräftige Mieterhöhung verlangen. Wenn Du erst einmal ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen gestellt hast, ist sie vielleicht gesprächsbereit, wenn man ihr im Gegenzug zu zuverässiger Ratenzahlung für das Gas dann kräftig entgegen kommt.

alexbababu  14.03.2018, 10:09

Vorsicht mit der Aussage

>"Sie hätte selbst längst drauf kommen müssen, dass was nicht stimmen kann, wenn sie keine monatlichen Abbuchungen hat. Vermutlich die Haltung "Passt schon so, was juckt mich das.""

Wie der Fragesteller schreibt, ist die Mieterin arbeitslos und die Miete und Nebenkosten wurden wohl vom Amt bezahlt.

>"Mieterin war Arbeitslos und wusste somit auch nicht, dass scheinbar das Amt kein Gas bezahlt hat."

bwhoch2  14.03.2018, 10:15
@alexbababu

Ok, Vorsicht, aber:

Selbst wenn Miete und Nebenkosten vom Amt bezahlt werden, wußte sie doch, dass sie für das Gas einen eigenen Zähler hat und Gas selbst beschaffen muss:

Sie hat bei einem anderen Anbieter Gas angemeldet.

Sie konnte schon deswegen nicht einfach davon ausgehen, dass das weiterhin vom Vermieter bzw. auch vom Amt bezahlt wird, sondern musste viel mehr davon aus gehen, dass irgendwas nicht stimmen kann.

Und noch was:

Wer täglich arbeiten geht und vielleicht noch mit einem Nebenjob das Einkommen aufbessert. Dazu vielleicht auch noch eine Familie mit mehreren Mitgliedern zu versorgen hat (Haushalt etc.), dem wächst schon mal was über den Kopf und da können solche Sachen durchaus mal aus dem Blick verschwinden.

Wer aber als Hartz-IV-Empfänger keine Arbeit hat (warum auch immer - egal), hat in der Regel genug Zeit, sich ausreichend um den gesamten privaten Kram zu kümmern. (Vorausgesetzt natürlich, dass er/sie nicht durch eine schwere Krankheit beeinträchtigt ist.)

Da rutscht dann höchsten mal dann was durch, wenn es Geld kosten würde. Somit lasse ich den Einwand nicht gelten.

Das "AMT" ist hier so allgemein gehalten, dass zunächst recherchiert werden muss, wer bei deiner ALG 2 - Empfängerin zuständig für die Heizkostenübernahme ist. Offenbar hat sie doch die Übernahme der Miete + BK + HK beantragt? Es wäre völlig ungewöhnlich, dass HK nicht vom "AMT" bezahlt werden.

Die Gasgrundversorgung muss sofort von dir gekündigt werden. Dann sollte ein Konsens mit der Mieterin gefunden werden, denn ganz schuldlos bist du bei der misslichen Lage auch nicht. Die 1000€ erscheinen mir für 2 Monate zu hoch, die Grundlagen für diese Forderung hast du doch sicher vorliegen?

Plimp 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 11:51

Es sind ja nicht 2 Monate sondern 13 Monate...

Du hast ja sicherlich beim Einzug den Zählerstand notiert. Und ab da zahlt der Mietr, wenn er nicht den Anbieter wechselt

Plimp 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 17:18

Mietrin hat ja den Anbieter gewechselt jedoch hat mein Anbieter scheinbar dem Wechsel nicht zugestimmt und es einfach auf meinen Namen weiterlaufen lassen...

Maximilian112  13.03.2018, 17:21
@Plimp

scheinbar, oder, vielleicht.... Damit kommst du nicht weiter.

Das ist jedenfalls für mich nicht schlüssig.

Du müsstest doch wissen ob du vertraglich gebunden bist. Und Gas wurde doch nicht von deinem Anbieter verbraucht?

Und selbst wenn es über deinen Anbieter gelaufen ist, DU hast es doch nicht verbraucht!

Plimp 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 17:11

Ja bin ich, aber als Vermieter bei vermietung kann sofort gewechselt werden...

Bei den 3 anderen Gaszähler vorher gab es diese Probleme auch nicht.

Mieter hat angemeldet und ich wurde automatisch angemeldet

Maximilian112  13.03.2018, 17:18
@Plimp

Auch wenn jetzt fälschlicher weise dein Namen dort erscheint, der Verbraucher ist in der Schuld. Und mit dem Amt welches ev nicht nachträglich bezahlen will hat das doch nix zu tun.

Wer hat denn hier wo einen Fehler gemacht? Du, die Mieterin, einer der Gasanbieter, das Amt.....??

Und selbst wenn der Fehler bei dir liegt: Du hast doch kein Gas verbraucht!

Warum hast DU deinem Anbieter nicht mitgeteilt, dass die Gasversorgung nicht mehr auf deinen Namen läuft?

Plimp 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 17:42

Weil es bei den andern 3 Zähler diese Probleme nicht gab.

Mieter hat sich angemeldet (egal welcher Anbieter)

Meins wurde dadurch automatisch abgemeldet...

Lotta1965  13.03.2018, 17:46
@Plimp

Das ist doch alles kein Grund, sich nicht selbst bei seinem Anbieter zu melden. Kostet einen Telefonanruf und 5 Minuten Zeit. Auch wenn ich durch die Anmeldung meiner Mieter automatisch abgemeldet werde - ich rufe grundsätzlich kurz selbst bei meinem Versorger an. Wer weiß, ob mein Mieter sich tatsächlich angemeldet hat? Wer weiß, ob mein Versorger die automatische Abmeldung tatsächlich durchgeführt hat? Ich kann nicht davon ausgehen, dass alles tatsächlich so läuft, wie es sollte. Fehler können immer mal passieren.