Rechnung im Original ein Muss für den Rechnungempfänger?

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Dieses Thema hatten wir hier erst vor ein paar Tagen - aber von der anderen Seite aus.
 
Um es kurz zu machen: Wer Vorsteuern abziehen will, muss im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sein. Und da gilt: Keine Rechnung - keine Zahlung. Es ist viel leichter, an eine ordnungsgemäße Rechnung zu kommen, wenn man noch nicht bezahlt hat.
 
Ich selbst habe schon mal Geld zurückgefaxt, als mir einer die Rechnung nur per Fax übermittelt hat.
 
Die Frage, ob deine Kunden nur vorgeben, keine Rechnung erhalten zu haben, ist eine ganz andere. Wenn es immer dieselben sind und sich der Verdacht aufdrängt, dass die bloß nicht zahlen wollen, dann würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob nicht andere Kunden die besseren Partner sind.
 
Ich unterstütze das sogar, denn solche Halunken machen ja meien schöne Argumentation mit gefaxten Rechnung kaputt.

Wenn es immer dieselben sind, würde ich sie aus dem Kundenkreis entfernen.

Wenn es Ware ist, dann ist doch die Rechnung dabei.

Sind es Dienstleistungen, kann man die Rechnung mit dem letzten Termin persönlich überreichen.

EnnoBecker  21.02.2011, 13:41

Der beste Ratschlag hier. DH!

ZauberinDanny  21.02.2011, 14:21
@EnnoBecker

"aus dem Kundenkreis entfernen"

Wer kann sich soetwas heute noch leisten?

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Es gibt viele Fälle, in denen eine Rechnung nicht immer persönlich oder mit einer Warendendung übergeben werden kann.

Die Realitätt ist oft nicht so leicht!

EnnoBecker  21.02.2011, 14:35
@ZauberinDanny

Das stimmt wohl, aber noch teurer ist es doch, den Kunden zu behalten und dem die Ware/die Dienstleistung hinterherzuwerfen.
 
Wenn ich schon nichts verdiene, dann kann ich auch faul dafür sein :-)
 
Den Kunden/Mandanten entlässt man wahrscheinlich erst aus seinem Dunstkreis, wenn die Hoffnung und der Glaube nicht mehr ausreicht...

ZauberinDanny  21.02.2011, 22:49
@EnnoBecker

???

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann geht es doch nur darum, eine zweite Rechnung zu schicken (vlt. um so ein längeres Zahlungsziel rausschlagen zu wollen) und nicht darum, dass Kunden gar nicht zahlen wollen.

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Mir ist ein Kunde, der zwar etwas später zahlt oder aber zwei Mal eine Rechnung benötigt, immer noch lieber als gar kein Kunde/Mandant!

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Und wenn es um die 5 € oder 10 € Mehraufwand geht, die bekommt man doch bei der nächsten Rechnung irgendwie untergejubelt und wenn nicht, dann sollte die Marge dennoch nicht daran zerbrechen.

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Wenn man bei solchen Kunden die erste Rechnung per Einschreibebrief schickt, dann kann man sich darauf berufen, dass sie bereits eine Rechnung erhalten haben (denn man hat ja den Nachweis) und die zweite Rechnung per Fax nachsenden. Denn schließlich ist man nicht verpflichtet zwei Rechnungen auszustellen.

Leider hat man ja nicht immer die Möglichkeit, eine Rechnung persönlich übergeben zu können.

Die Möglichkeit für eine Zweitrechnung Gebühren zu verlangen halte ich nicht für gut, da es sehr kundenfreundlich ist.

Ich empfehle dir, die Rechnungen bei den betreffenden Kunden per Einschreiben zu schicken. Dann hast du einen Nachweis und niemand kann dir solche Schludrigkeiten anhängen.

LG, Danny

Wenn Du Dein Geld haben willst, dann sende die 2. Rechnung per Post. Der Gesetzgeber greift erst nach der erfolglosen 3. Mahnung ein...(Amtsgericht, Titel).

ZauberinDanny  21.02.2011, 14:26

Das stimmt nicht!

Für einen Mahnbescheid muss nicht mal eine einzige Mahnung vorliegen.

Aber darum geht es in der Fragestellung auch überhaupt nicht!

bei grossen firmen bekommt man eine zahlungsfrist. verstreicht diese, gibt es ein manschrieben, in dem dann eine mahngebühr zusätzlich zur rechnungssumme berechnet wird. diese deckt dann ihren aufwand und portokosten.