Berichtigte Rechnung anfodern-Originalrechnung zurücksenden?

5 Antworten

Der Verkäufer hat das Recht dazu. Er sichert sich so ab, damit die "alte" Rechnung und die neue nicht missbraucht werden.

Käme das Finanzamt bei einer Prüfung dahinter, dass für den gleichen Artikel/Dienstleistung zwei Rechnungen existieren, hätte der Verkäufer mit einer Betrugsanzeige zu rechnen.

Vor der Rücksendung würde ich eine Kopie machen und daheim deponieren.

Das ist die Top-Antwort.

Ich kenne zwar die Grundlage dafür nicht, aber das kommt bei uns auch ab und an im Betrieb vor (Lieferanten wollen wegen RG-Adressänderungen das Original zurück). Mach dir einfach eine Kopie. Wir nehmen zum Beispiel keine elektronischen Rechnungen an.

Mit jeder Originalrechmung, die ein Unternehmer schreibt, ist er zur Abführung der ausgewiesenen USt. verpflichtet.

Mit zwei existierenden Originalen, könnte der empfänger zweimal die Vorsteuer ziehen, der Aussteller müsste zweimal abführen.

Um das zu verhindern, ist es Usus, dass man das erste Original zuerst zurückfordert.

auch wir schreiben Rechnungen nur um, wenn uns die riginalrechnung vorliegt. ansonsten schreiben wir auf die 2. Rechnung das Wort "Kopie". Wir müssen das aus steuerrechtlichen Gründen tun, denn wenn jemand 2 Originalrechnungen hat mit unterschiedlichen Daten oder Adressen, dann kann er sie auch 2 mal beim Finanzamt reichen. einmal über die Firma und einmal privat.....

Den Originalkaufvertrag muss dem Verkäufer doch vorliegen, den solltest Du auf keinen Fall aus der Hand geben.

Die Originalrechnung kannst (und musst) Du selbstverständlich zurückschicken, Du hast sie schießlich beanstandet.