Kunde hat Rechnung per Vorkasse bezahlt - genügt diese Rechnung für die Buchhaltung oder muss eine Quittung ausgestellt werden?

4 Antworten

Für die Zahlung per Vorkasse wird es sicher einen Zahlungsbeleg (Überweisung o.ä.) geben.

Damit wäre die Zahlung belegt und der Vorgang erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In dem Fall sollte ein Quittung erfolgen, sofern die Zahlung in Bar geleistet wurde.

Auf der Rechnung kann man natürlich auch den Erhalt einer Zahlung notieren.

für die Vorkasse hast du doch bestimmt einen Beleg für den Eingang der Zahlung, auf diesem Belege vermerkst du die Rechnungs-Nummer und die Buchhaltung kann dann die Zahlung richtig zuordnen....

Du schreibst eine ganz normale Rechnung und vermerkst auf dieser die Zahlungsbedingung "Vorkasse". Ebenfalls kannst du dann noch unter dem Endbetrag eine Zeile einfügen, wo du "Bezahlt am..." oder den bereits bezahlten und dann den noch offenen Betrag in Höhe von 0,00 Euro vermerkst. Das macht es für das Steuerbüro leichter, die passende Zahlung in den Kontoauszügen zu finden, falls du die Buchhaltung nicht selbst erledigst.