Umsatzsteuer -> durchlaufender Posten

4 Antworten

Durchlaufender Posten, weil der Unternehmer die Mehrwertsteuer fürs Finanzamt eigentlich nur "verwaltet". Die Steuer "gehört" nicht dem Unternehmer, sondern dem Finanzamt.

Umsatzsteuer (also die MWSt. auf allen Ausgangsrechnungen) ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (Passivkonto) - diese müssen wir ans FA zahlen.

Vorsteuer (die MWSt. auf allen Eingangsrechnungen) stellt eine Forderung (Aktivkonto) gegenüber dem Finanzamt dar - FA erstattet.

Je nachdem, was höher ist, entsteht am Ende der Abrechnungsperiode (Monat, Quartal oder Jahr) beim der Umsatzsteuervoranmeldung eine USt-Zahllast (wir müssen die Differenz Ust>VSt. ans FA bezahlen) oder ein Vorsteuerüberhang (FA überweist uns die Differenz aus VSt. > Ust.).

kommt rein und geht genauso wieder raus ("läuft durch"). Weil die U-Steuer abgeführt wird.

Adanajulia 
Fragesteller
 22.02.2010, 18:52

danke habs verstanden :)

Wenn ich Ware verkaufe, muss ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Wenn ich Ware kaufe erhalte ich die ausgewiesene Umsatzsteuer (ist Vorsteuer) vom Finanzamt zurück. Es wird also die abzuführende Umsatzsteuer mit der abzusetzenden Vorsteuer verrechnet. In so weit läuft die Steuer damit durch.

Durchlaufende Posten sind Teile einer Rechnung die von der Mwst befreit sind. Die Mehrwertsteuer ist eine rollierende Steuer aber kein durchlaufender Posten. Basta