Ist das Bereitstellen einer Rechnungskopie Pflicht?

2 Antworten

Da würde ich mal nachhaken, wofür die Rechnung konkret sein soll - also was du angeblich wann wie wo bestellt hast und wann das Produkt geliefert worden sein soll (Transporteur? Den ggf. kontaktieren. Der hat dazu auch Unterlagen). Und vor allem auch: wann die 1.Rechnung dafür an dich angeblich versand wurde.

Selbstverständlich kann es nicht sein, dass irgendjemand an dich tritt und Geld für etwas verlangt, ohne dass er in der Lage ist nachzuweisen, worum es eigentlich geht.

Im Extremfall, geht die Sache wieder an nen Anwalt und spätestens dann muss die Gegenseite - will sie ihr Geld einfordern- mit den kompletten Informationen rausrücken.

Also ... keine Panik auf der Titanic... fordere die Infos hier mal ein... und auf keinen Fall schon zahlen, denn dann darfst du deinem Geld hinterher rennen. Sollten die, die Mahnung allerdings nicht zurückziehen, dann sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden und die Angelegenheit nicht weiter verzögert werden!!!

Ein Unternehmen muss seinen Anspruch auf Vergütung nachweisen können. Ohne Rechnung keine Zahlung.