Ist das Bereitstellen einer Rechnungskopie Pflicht?
Ich habe eine Mahnung zu einer Rechnung erhalten, die mir nicht (mehr) vorliegt. Ob ich die Rechnung nie erhalten habe oder sie verloren habe, kann ich leider nicht mehr sagen.
Ich habe das Unternehmen mehrfach erfolglos kontaktiert (schriftlich) und um das Zusenden einer Rechnungskopie gebeten. Leider habe ich immer eine Standardmail erhalten, dass man mir keine Kontoauskunft geben könne, da man insolvent sei (es geht um Neckermann.de).
Ich möchte nun einen Brief per Post an den Verein senden und eine Rechnungskopie einfordern. Nun meine Frage: Ist es Pflicht, dass das Unternehmen mir eine Kopie der Rechnung zur Verfügung stellt? Ich weiß, dass unternehmen verpflichtet sind, Rechnungen 10 Jahre nachvollziehbar vorzuhalten (entweder ausgedruckt oder in elektronisch jederzeit lesbarer Form). Aber ist es auch die Pflicht des Unternehmens, mir eine Kopie der Rechnung zur Verfüung zu stellen, wenn mir das Original nicht vorliegt?
Ich meine, ich bezahl doch keine Summe X, ohne darüber eine Rechnung zu haben. Ich weiß nicht einmal, um was für einen Artikel es geht!
Kennt sich da jemand aus, ggf. sogar mit einem §? Ich habe gegooglet, aber nicht so wirklich etwas dazu gefunden.
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Da würde ich mal nachhaken, wofür die Rechnung konkret sein soll - also was du angeblich wann wie wo bestellt hast und wann das Produkt geliefert worden sein soll (Transporteur? Den ggf. kontaktieren. Der hat dazu auch Unterlagen). Und vor allem auch: wann die 1.Rechnung dafür an dich angeblich versand wurde.
Selbstverständlich kann es nicht sein, dass irgendjemand an dich tritt und Geld für etwas verlangt, ohne dass er in der Lage ist nachzuweisen, worum es eigentlich geht.
Im Extremfall, geht die Sache wieder an nen Anwalt und spätestens dann muss die Gegenseite - will sie ihr Geld einfordern- mit den kompletten Informationen rausrücken.
Also ... keine Panik auf der Titanic... fordere die Infos hier mal ein... und auf keinen Fall schon zahlen, denn dann darfst du deinem Geld hinterher rennen. Sollten die, die Mahnung allerdings nicht zurückziehen, dann sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden und die Angelegenheit nicht weiter verzögert werden!!!
Ein Unternehmen muss seinen Anspruch auf Vergütung nachweisen können. Ohne Rechnung keine Zahlung.