300 Euro Honorar richtig versteuern und Rechnung schreiben

2 Antworten

sollte dein Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein (z.B. eine Universität), so könntest du für die unterrichtende Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zu 2.100 EUR steuerfrei verdienen.

Die Rechnungen ohne USt stellen (§ 19 UStG-Verweis).

Die von Dir zitierte Vorschrift existiert nicht. Es gibt den § 6 UStG, aber der gilt für Ausfuhrlieferungen, und der Absatz 1 hat entschieden weniger als 27 Nummern. Der Umsatz ist auch nicht steuerfrei. Du kannst aber unten auf die Rechnung schreiben :" Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG". Das ist nämlich die Vorschrift für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Das mit den Kleinbetragsrechnungen hast Du falsch verstanden. Das gilt für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger, und bis zu diesem Betrag gelten die Kassenbons bei Tankstellen oder in Supermärkten als Beleg, der zum Vorsteuerabzug berechtigt. Du weist aber keine Umsatzsteuer aus. Du hast doch eine Steuernummer auf Deinen Einkommensteuerbescheiden. Gib die auf der Rechnung an. Lohnsteuer wird nicht einbehalten. Gib die Einnahme bei einem einmaligen Vorgang als Einnahme aus Leistungen an, und wenn Dein sonstiges Einkommen nicht zu hoch ist, zahlst Du auch auf diese Einkünfte keine Einkommensteuer, wenn sie unter 410,00 € im Jahr liegen.