HILFE! Kontopfändung und ich weiß von nichts

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine echte Kontopfändung ist nur zulässig, wenn es einen wirksamen Vollstreckungstitel gegen Dich gibt. Davon müsstest Du aber wissen, denn es hätte zwingend erst ein Mahnbescheid, dann ein Vollstreckungsbescheid (beides gelbe Briefe vom Amtsgericht, beidesmal hättest Du 14 Tage Widerspruchsfrist gehabt) kommen müssen. Die werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt und können daher auch nicht auf dem Zustellweg verloren gehen. Außerdem hättest Du schon Nachricht vom Gerichtsvollzieher kriegen müssen.

Wenn Du dann auch noch tatsächlich Zugriff auf Dein Konto hast und Überweisungen tätigen konntest, dann kann das eigentlich gar keine echte Pfändung gewesen sein. Ich vermute, da wurde in Betrugsabsicht eine von Dir nicht genehmigte Lastschrift verbucht, und der Kasper hat in den Verwendungszweck einfach "Pfändung" hineingeschrieben, um Dir in Täuschungsabsicht zu suggerieren, es gebe einen Titel gegen Dich.

Ich würde sofort zur Bank gehen und fragen, ob das eine Lastschrift gewesen ist. Wenn ja: dann lässt Du die zurückbuchen wegen "Widerspruch", da nicht genehmigt und illegal. Anschließend lässt Du Dir von der Bank die Daten des Abbuchers geben und erstattest Strafanzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs.

Wie heißt denn die "Firma" oder das Inkassobüro oder der Anwalt, der da abgebucht hat?

Eine andere Möglichkeit wäre noch, dass es eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ist, aber auch die wäre ohne gültigen Titel illegal, und dann würde ich sofort zum Anwalt gehen und Rechtsmittel einlegen. Aber bei einer echten Vorpfändung dürftest Du eigentlich keinen Zugriff mehr auf das Konto haben, da geht i.d.R. gar nichts mehr, einen Monat lang.

manuemeli 
Fragesteller
 02.02.2013, 22:33

Die Firma heißt IKEA Deutschland GmbH, die gibt es ja,echt merkwürdig. Werde sofort zur Bank gehen.

manuemeli 
Fragesteller
 02.02.2013, 22:36
@manuemeli

Falsch! Bei Name steht Sparkasse ..... Bei Verwendungszweck steht Umbuchung Pfändungsbetrag wg. vorliegender Pfändung Ikea Deutschland

ich verstehe nur noch Bahnhof!

Goofy62  03.02.2013, 13:19
@manuemeli

Bei Name steht "Sparkasse"? Ist wahrscheinlich gefälscht. Selbst wenn der Gläubiger sein Konto bei der Sparkasse hätte: dann müsste der Name des Gläubigers da stehen. Und was heißt da "Umbuchung Pfändungsbetrag"? Das ist doch Blödsinn. Eine Pfändung läuft nicht per Lastschrift.

Ist fast sicher ein Betrugsversuch. Ich würde mal bei Ikea Deutschland anfragen, ob denen der Vorgang bekannt ist, ob es tatsächlich eine Pfändung gegen Dich gibt, von der Du bisher nichts weißt. Wenn nicht: dann teilst Du Ikea mit, dass Du Strafanzeige erstattest und dass Du Ikea empfiehlst, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Werden die ziemlich sicher tun, denn solche Firmen sind sehr empfindlich, wenn ihr Name durch solche Betrügereien mißbraucht wird. Und wenn eine große Firma dahintersteht, dann kann der st...f.... Staatsanwalt auch nicht so schnell das Verfahren einstellen - "wegen Geringfügigkeit", "Täter nicht ermittelbar", oder "Sie haben zurückgebucht, daher ist kein Vermögensschaden entstanden". Es gibt leider viele Staatsanwälte, die aus solchen fadenscheinigen Gründen einstellen. Bei einer Großfirma im Hintergrund können die das nicht so schnell.

Der Täter kann u.U. über das abbuchende Bankkonto ermittelt werden. Allerdings: wenn er schlau ist, dann gehört das Konto einem angeheuerten "Muli", und er selbst bleibt im Hintergrund und wird nicht gefunden. Nur der Muli muss für den Schaden blechen.

Mehr dazu:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Muli

Ich würde mich nicht wundern, wenn das über so einen Muli läuft. Der Täter hat dann i.d.R. noch weitere Mulis am laufen...

gofy falsch,denn widerspruch bei mahnbescheid ist 4 wochen.es kann auch bei pfändung von dir auf das konto zugegriffen werden wenn noch geld drauf ist.ansonsten wäre es eine kontosperre die bei gericht zur freigabe beantragt werden muß / kann.geh zur bank und lasse es zurück buchen.

Goofy62  03.02.2013, 13:33

Bitte mal § 692 Abs. 1 S. 3 lesen!

http://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html

Dort ist explizit von einer Einspruchsfrist von 2 Wochen (nicht 4 Wochen!) die Rede.

Und eine Kontopfändung per Lastschrift gibt es nicht! Die Kontopfändung geht nur mit einem "PfÜB" (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) mit gültigem Vollstreckungstitel. Dieser PfÜB muss der Bank vom Gerichtsvollzieher zugestellt worden sein, daraufhin überweist die Bank das Geld (so denn welches da ist...) aufgrund des Beschlusses auf das Konto des Gerichtsvollziehers.

Bei einer Vorpfändung nach § 845 ZPO wird dagegen erst einmal gar nichts überwiesen, sondern der Drittschuldner (d.h. die Bank) wird angewiesen, einen Monat lang das Konto zu sperren, bis der PfÜB vorliegt. Erst mit dem PfÜB darf dann der Pfändungsbetrag überwiesen werden. Aber Lastschrifteinzug geht überhaupt nicht!

Wenn das Geld abgebucht wurde, beteht die Möglichkeit die Abbuchung Rückgängig zu machen, bei einer Pfändung muss vorher ein rechtsgültiger Vollstreckungsbescheid ergangen sein, niemand nicht mal das Finanzamt kann ohne Ankündigung eine Pfändung vornehmen.

Geld zurückbuchen und die Bank darüber informieren, evtl. Handelt es sich hier um einen Seriebetrüger, wenn nur jede 10 nichts bemerkt oder unternimmt lohnt sich das schon, mehr wie selber zu arbeiten.

kosy3  02.02.2013, 00:02

Doch, das Finanzamt kann das. Ich kenne jemanden, dem das passiert ist.

BluePapillion  02.02.2013, 17:36
@kosy3

Nein, auch das Finanzamt gibt vorher Meldung.

kosy3  02.02.2013, 18:57
@BluePapillion

Normalerweise ja. Außer, wenn etwas schiefläuft. Z. B. an die falsche Adresse verschickt wird oder der Sachbearbeiter vergisst, die Benachrichtigung zu verschicken, etc. pp.

Am Montag zur Bank, das Geld zurückbuchen lassen und überhaupt mal nachfragen, ob die sich erklären können was da los ist...

Wenns ne Pfändung wäre, kommste nicht ans Geld ran. Ist was anderes. Buchs doch einfach zurück..